Drucksache - DS/1172/VII  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Arbeitstitel: Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 2: Begründung

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-95 VE

für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

              unmaßstäblich

 

Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und öffentlicher Verkehrsflächen

 


              Anlage 2

 

 

Begründung

 

 

Das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2, Wollenberger Straße 3/9 befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 11-75, der zum Ziel hat, das Gelände zwischen Wartenberger Straße, Gehrenseestraße, Wollenberger Straße, Marzahner Straße und Hauptstraße als allgemeines Wohngebiet planungsrechtlich zu sichern. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches an der Hauptstraße wurde als Planungsziel außerdem formuliert, dass Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten nicht zulässig sein sollen. Dies entspricht dem geltenden Planungsrecht des inzwischen festgesetzten Bebauungsplanes 11-59 G.

 

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-75 war die Absicht, auf dem Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2, Wollenberger Straße 3/9 die vorhandenen 9 Gebäude zu Wohngebäuden mit mehr als 500 Wohnungen umzubauen. Diese Gebäude wurden zuletzt als Asylbewerberheime genutzt und stehen seit vielen Jahren leer. Die nachwirkende Prägung der im Jahr 2002 aufgegebenen Nutzung der Asylbewerberwohnheime im Plangebiet selbst ist aufgrund des zurückliegenden Zeitraums, des anhaltenden Leerstandes und des Verfalls der Gebäude verloren gegangen.

 

Die nähere Umgebung wird fast ausschließlich durch gewerbliche Nutzungen geprägt. In diese den Rahmen bildende nähere Umgebung fügt sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB eine Wohnnutzung hinsichtlich der Art der Nutzung nicht ein.

 

Im Hinblick auf die Prognose der Bevölkerungsentwicklung für Berlin ist es sowohl politisches als auch stadtplanerisches Ziel dem steigenden Bedarf an Wohnraum Rechnung zu tragen. Da es sich bei dem Plangebiet um einen innerstädtischen, verkehrstechnisch gut erschlossenen, überwiegend brachliegenden Standort handelt, für den keine Nachfrage nach gewerblicher Nutzung besteht, wurde es für erforderlich gehalten, die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung zu prüfen.

 

Nunmehr hat der Eigentümer des o.g. Grundstücks einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt.

 

Die vorhandenen sechsgeschossigen Gebäude sollen umfassend saniert und instandgesetzt werden einschließlich einer Aufstockung der Gebäude um jeweils zwei Geschosse. Es sollen ca. 675 Wohnungen mit ein bis drei Zimmern entstehen.

 

Es besteht die Absicht, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 11-75 muss entsprechend reduziert werden.

 

 
 

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