Drucksache - DS/1021/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 579 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.
Die Bauantragsunterlagen sowie das Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa des Bauantragsstellers liegen während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
Anlage 1: Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst", Blatt 1 (unmaßstäblich)
Anlage 2: Übersichtsplan zur Lage des oben aufgeführten Bauvorhabens sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |