Drucksache - DS/1010/VII  

 
 
Betreff: Linienführung der Tram 21 am Bahnhof Ostkreuz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Die BVV Lichtenberg spricht sich dafür aus, dass im Zuge des Umbaus des Bahnhofs Ostkreuz die Trassenführung der Tram-Linie 21 so verändert wird, dass künftig am Bahnhof Ostkreuz möglichst kurze und fahrgastfreundliche Umsteigebeziehungen zwischen Tram, S-Bahn und Regionalverkehr entstehen.

 

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, sich bei den zuständigen Stellen und insbesondere gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass die künftige Trasse der Tram 21 durch die Sonntagstraße geführt wird.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich an die BVG gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

„Wir unterstützen die Überlegungen die zur Antragstellung führten ausdrücklich.

 

Die Planungen der BVG beinhalten die Trassenführung durch die Sonntagstraße. Es ist das Ziel der Planungen, dass künftig am Bahnhof Ostkreuz kurze und fahrgastfreundliche Umsteigebeziehungen zwischen den Verkehrsmitteln entstehen.

 

Die Vorplanung ist abgeschlossen, jetzt laufen die Entwurfsplanungen für das Planfeststellungsverfahren.

 

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgt selbstverständlich die öffentliche Auslegung und die Diskussion mit allen Beteiligten.“

 

 
 

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