Drucksache - DS/0972/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-89 - Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: Bornitzstraße 92
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Grundstück Bornitzstraße 92 im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-89 aufzustellen.

              Das wesentliche Planungsziel ist:

-        die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-89 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


              Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-89

für das Grundstück Bornitzstraße 92

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

Maßstab 1:5000

 

Planungsziel

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

 

 

Stand Oktober 2013 -Aufstellungsbeschluss

              Anlage 2

 

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Das Grundstück, ein ehemaliger Verwaltungsstandort, zurzeit leerstehend befindet sich im Vermögen des Liegenschaftsfonds und soll im Bieterverfahren veräußert werden.

Es stellt im Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Wohnen des Bezirkes ein Wohnungsbaupotential dar.

In Anpassung an die westlich angrenzende Reihenhausbebauung soll hier ein allgemeines Wohngebiet mit einer max. GRZ von 0,4 und einer max. GFZ von 0.8 entwickelt werden.

 

Planungsrechtliche Grundlagen

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 30. Juli 2013 (ABl. S. 1863) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche W2 dar. Das Gebiet liegt im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

 

Die am 17.08.2005 von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossene Bereichsentwicklungsplanung für Alt - Lichtenberg stellt für den Geltungsbereich ebenfalls Wohnbaufläche W2 sowie im westlichen Bereich eine Fuß-, Radweg/ Grünverbindung dar.

 

Im Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 9. Juni 2011 (ABl. S. 2343) ist im Teilplan "Biotop und Artenschutz" der Geltungsbereich als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen dargestellt.

 

Verfahren

 

Mit Schreiben vom 14.08.2013 wurden gemäß § 5 AGBauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung über die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-89 informiert.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in ihrem Schreiben vom 10.09.2013 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Planungsabsicht bestehen.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte in ihrem Schreiben vom 16.09.2013 mit, das die dargestellten Planungsziele zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lassen.

 

 

 
 

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