Drucksache - DS/0967/VII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 1 wird

 

Frau Marion Schultz (geboren am 09.06.1967)

Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Str. 95 A, 13057 Berlin

 

gewählt.

 

Das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. S. 109) wird durch das Schiedsamt durchgeführt. Diese Aufgaben werden von Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

 

Die bisherige Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 1 scheidet nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit zum 30.11.2013 aus, so dass durch die Bezirksverordnetenversammlung eine neue Schiedsperson zu wählen ist.

 

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ging lediglich die Bewerbung der o.g. Person ein, die ihre Bereitschaft zur Übernahme des Schiedsamtes gegenüber dem Bezirkswahlamt schriftlich erklärt und einen Lebenslauf eingereicht hat.

 

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen scheint Frau Schultz gut geeignet. Gründe, die gegen eine Wahl sprechen, sind nicht bekannt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.

 

 

 
 

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