Drucksache - DS/0938/VII  

 
 
Betreff: Dialogdisplay in Wartenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.11.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Lindenberger Straße - auf der Höhe der Einfamilienhaussiedlung - ein Dialogdisplay aufzustellen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Überprüfung der Örtlichkeit hat ergeben, dass in der Lindenberger Straße keine Möglichkeit zur Aufstellung eines Dialogdisplays vorhanden ist.

 

Der Gehweg hat eine befestigte Breite von 1,2 m, der Unterstreifen ist 0,90 m breit und die Breite des Oberstreifens beträgt 0,50 m. Der Standfuß des Dialogdisplays ist 1,05 m x 1,15 m groß. Somit würde die schmale Seite des Fußes bereits 0,65 m des Gehweges versperren, um das Lichtraumprofil zur Straße einhalten zu können. Da der Oberstreifen begrünt ist, kann dieser nicht als Fußweg genutzt werden.

 

Des Weiteren ist anzumerken, dass die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und das Straßen- und Grünflächenamt einschätzen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen über die erlaubten 50 km/h hinaus keine Rolle spielen.

 

 
 

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