Drucksache - DS/0937/VII  

 
 
Betreff: Busverkehr auch in der Margaretenhöhe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.11.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger und folgende Antwort erhalten:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger dafür verantwortlich im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bussen und Bahnen sicherzustellen. Umfang und Qualität dieses Angebotes werden über Standards und Vorgaben des Nahverkehrsplanes (NVP) des Landes Berlin definiert. Hierin werden u. a. Erschließungsstandards festgelegt.

 

Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel lautet der Auftrag an den ÖPNV-Aufgabenträger, die öffentlichen Mittel des Landes Berlin möglichst effektiv und effizient im Sinne der Zielvorgaben des NVP einzusetzen. Demzufolge muss das ÖPNV-Angebot im Allgemeinen der vorhandenen Fahrgastnachfrage möglichst gut entsprechen. Leistungsausweitungen sind stets gründlich abzuwägen, da für die Bestellung dieser zusätzlichen Verkehre andere bestehende Angebote abbestellt werden müssten.

 

Die durch den NVP vorgegebenen Erschließungsstandards sehen u. a. vor, dass eine Luftlinienentfernung von maximal 500 m von der Siedlungsfläche zur nächstgelegenen Haltestelle oder zum Bahnhof für 96 % der Bevölkerung Berlins einzuhalten ist. Gemäß der Erschließungsstandards kann bei einigen Siedlungsflächen eine größere Entfernung zur nächsten Haltestelle akzeptiert werden, wenn eine zusätzliche Anbindung beispielsweise aufgrund der Lage zu Gewässern oder Wäldern, straßenseitiger Einschränkungen aber auch aufgrund sehr geringer Siedlungsdichte und Nachfrage wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die Siedlung Margaretenhöhe weist entsprechend größere Entfernungen zur nächstgelegenen Haltestelle auf.

 

Die Siedlung Margaretenhöhe umfasst ca. 250 Bewohnerinnen und Bewohner. Hieraus ergeben sich unter Annahme der üblichen drei Wege pro Person und Tag und des 27 % Modal-Split-Anteils des ÖPNV in Berlin nur rund 100 Fahrgäste pro Tag und Richtung, was einer äußerst geringen Nachfrage entsprechen würde. Dies würde sich auch im Falle einer laut Flächennutzungsplan vorgesehenen Erweiterung der Bauflächen nicht substanziell verändern.

 

Ein[e] direkte Busanbindung der Siedlung Margaretenhöhe mit der Linie 256 würde selbst unter der Annahme eines eingeschränkten Betriebsprogramms Kosten für die Bestellung dieser Leistungen von rund 200.000 € pro Jahr verursachen. Die bestehende Straßenanbindung der Siedlung Margaretenhöhe ermöglicht jedoch keinen Einsatz von Gelenkbussen, wie sie auf der Linie 256 eingesetzt werden. Daher scheidet diese Variante schon infrastrukturseitig aus. Die Straßen nördlich des Wartenberger Wegs gehören nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin. Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Bezirk Lichtenberg. Eine Stichfahrt der Linie 256 in die Siedlung Margaretenhöhe wäre jedoch auch verkehrIich nicht sinnvoll, da hierdurch deutlich längere Fahrzeiten für die bestehenden Fahrgäste der Linie 256 und somit wohl auch Fahrgastverluste resultieren würden. Eine separate, also zusätzliche Buslinie, die mit Kleinbussen bedient wird, würde zwar eine Befahrbarkeit ermöglichen. Aufgrund der erforderlichen Verknüpfung mit dem höherrangigen ÖPNV-Netz würden jedoch längere Laufwege und somit noch größere Mehrkosten entstehen. Es wäre verkehrIich nicht zu rechtfertigen, wenn für die Kompensation dieser Zusatzleistungen an anderer Stelle innerhalb des Bezirks bestehende Angebote mit höherer Fahrgastnachfrage eingekürzt werden müssten.

 

Der Aufgabenträger prüft gemeinsam mit der BVG regelmäßig, wie das bestehende ÖPNV-Angebot im Sinne der Zielvorgaben des NVP weiterentwickelt werden kann. Im Rahmen der derzeit vorhandenen Mittel zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen und den stadtweit an zahlreichen Stellen geäußerten Verbesserungswünschen kann der Aufgabenträger Angebotsausweitungen und zusätzliche Bestellungen in der Regel nur dort vornehmen, wo es z. B. aufgrund häufiger Überlastungen nachweislich dringenden Handlungsbedarf gibt. In Anbetracht dessen und der vergleichsweise geringen erwartbaren Fahrgastnachfrage eines Busangebotes zur Siedlung Margaretenhöhe, ist eine direkte ÖPNV-Anbindung der Siedlung Margaretenhöhe seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers nicht anqedacht,

 
 

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