Drucksache - DS/0776/VII  

 
 
Betreff: Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Wohnen für den Bezirk Lichtenberg (BEP Wohnen)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
06.06.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsam mit dem RBBV) vertagt   
01.08.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dring. VzK PDF-Dokument
Dring. VzK - Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

Auf Grundlage des vorgelegten Entwurfs des Bereichsentwicklungsplanung Wohnen - BEP Wohnen - für den Bezirk Lichtenberg von Berlin (Stand 07.05.2013) und vor der Beschluss-fassung durch die Bezirksverordnetenversammlung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen, der bezirklichen Fachämter, der Nach-barbezirke sowie der Bündnispartner für Wohnen durchzuführen.

 

Das Ergebnis der Beteiligung sowie die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt ist der Bezirksverordnetenversammlung vor Beschlussfassung des BEP Wohnen vorzulegen.

 

Damit beauftragt wird das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, den Entwurf des BEP Wohnen für den Bezirk Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Begründung:

 

Der BEP Wohnen soll vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen im Bezirk Lichten-berg den Orientierungsrahmen für die Wohnungsentwicklung bis 2025 setzen und eine Grundlage für Wohnungsbauvorhaben bilden.

 

Aufbauend auf der in den bezirklichen Bereichsentwicklungsplanungen und dem Stadtent-wicklungsplan Wohnen, der im Entwurf vorliegt, sowie den im Flächennutzungsplan Berlin dargestellten Wohnungsbaupotentialen werden diese konkretisiert.

 

Der BEP Wohnen ist als sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

 

 

Anlage:

 

Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Wohnen für den Bezirk Lichtenberg (BEP Wohnen)

 

 
 

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