Drucksache - DS/0749/VII  

 
 
Betreff: Rummelsburger See wird Landschaftsschutzgebiet
Status:öffentlichAktenzeichen:In 46. BVV Abb. in Zwb. umgewandelt.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.08.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
12.02.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt mitberatend
11.06.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
13.08.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
12.11.2013 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
14.01.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Prozess zu initiieren, mit dem Ziel der Ausweisung des Rummelsburger Sees zum Landschaftsschutzgebiet nach § 20 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchGBln).

 

Hierbei sollen alle relevanten Akteurinnen und Akteure (Fraktionen, Umweltverbände, Kiezbeiräte / Stadtteilgruppen, Anwohner_innen und Gewerbetreibende) Lichtenbergs und der anliegenden Bezirke im Rahmen eines Runden Tisches mit einbezogen werden. Folgende Punkte sollen dabei u. a. berücksichtigt werden:

 

-          Reglungen für Fahrgastschiffe

-          Ökologischer Zustand (Wasserqualität und öffentliche Information über die Ergebnisse der Wasserprobenuntersuchung, Einleitung, Habitate)

-          Zugänglichkeit der Ufer für die Öffentlichkeit

-          Auswirkungen der Bestimmungen eines Landschaftsschutzgebietes auf bestehenden Steganlagen/Liegeplätzen in der Rummelsburger Bucht und deren Nutzung

-          Auswirkungen der Bestimmungen eines Landschaftsschutzgebietes auf ansässige Gewerben, Vereine, Organisationen und Nutzer_innen

-          Bestehende Deklarierung als „Bundeswasserstraße“

-          Jugendschiff in der Rummelsburger Bucht

-          Regelungen für die sog. Grillboote

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes gibt es seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Planungen, den Rummelsburger See als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

 

Eine Ausweisung des Rummelsburger Sees als Landschaftsschutzgebietes wird nicht als zielführend angesehen.

 

Die Gründe hierfür sind vielschichtig und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

- Der Rummelsburger See hat eine unterschiedlich strukturierte Ufergestaltung, die sich von wenigen naturnahen Bereichen bis zu technischen Spundwänden erstreckt.

- Der Röhricht und die geschützten Biotope sind bereits durch die Vorschriften des § 30 BNatSchG besonders geschützt.

- Die bisher im Land Berlin festgesetzten Landschaftsschutzgebiete umfassen gänzlich anders strukturierte Bereiche: Sie bedecken meist naturnahe, nicht oder nur gering bebaute Flächen im planerischen Außenbereich (vgl. Anlage). Die wenigen hierin enthaltenen Gewässer sind mit dem Rummelsburger See und den dort zu bewältigenden Aufgaben nicht vergleichbar.

- Weite Teile des Ufers sind mit einer Spundwand befestigt, davon Abschnitte mit gewerblicher Nutzung und Anlegestellen für Sportboote.

- Der Rummelsburger See ist Bundeswasserstraße. Schifffahrtsregelungen erfordern das Einvernehmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

- Die Nutzung des Sees als Erholungsraum erfolgt durch gewerbliche und private Bootsinhaber, eine Steuerung ist durch eine LSG-Ausweisung kaum möglich.

- Der hohe Nutzungsdruck auf Ufer und See bleibt bestehen, weitere Beschränkungen sind nur schwer durchsetzbar. Eine LSG-Verordnung würde hier kaum helfen. Dies betrifft auch das widerrechtliche Betreten der eingezäunten Uferbereiche und das Befahren des Röhrichts auch von nicht motorisierten Booten.

- Als Erholungsnutzung gilt auch die Befahrung des Sees durch „Wasserwanderer“, dies ist gefördert durch den 24-Std-Anleger. Generell wird die Erholungsnutzung kaum durch ein LSG zu steuern sein.

- Die Rücknahme der genehmigten Anlagen am und im Wasser erscheint wenig realistisch, allenfalls ist eine Versagung der Verlängerung störender Nutzungen möglich.

 

Das Bezirksamt teilt jedoch uneingeschränkt die Auffassung der Bezirksverordnetenversammlung, einen Prozess zu initiieren, der sich eine abgestimmte und nachhaltige Entwicklung des Rummelsburger Sees zum Ziel setzt. Hierzu wird das Bezirksamt in Kürze ein Gutachten mit dem Titel „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ in Auftrag geben. Eine zwischen dem Stadtentwicklungsamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt abgestimmte Leistungsbeschreibung wurde erstellt sowie im Rahmen einer eigens für den 2. Juni 2015 einberufenen Sitzung des Runden Tisches „Rummelsburger See“ vorgestellt und mit den Mitgliedern erörtert. Ziel des Bezirksamtes ist es, das Gutachten möglichst zeitnah in Auftrag zu geben. Die Projektbearbeitung soll so konzipiert werden, dass ein Höchstmaß an Transparenz und Mitwirkung seitens der Öffentlichkeit und insbesondere durch die Teilnehmer des Runden Tisches „Rummelsburger See“ gewährleistet wird. Hierzu wird eine das Projekt begleitende Moderation separat beauftragt.

Das Planungsgebiet soll die Wasserflächen des Rummelsburger Sees, der Spree sowie die zugehörigen Uferabschnitte und die angrenzenden Landflächen im Bezirk Lichtenberg umfassen.

 

Es ist erklärtes Ziel des Bezirksamtes, die Kenntnisse, Anliegen und Zielvorstellungen der Anwohnerinnen und Anwohner, Betriebe und lokalen Akteure in das zu erstellende Entwicklungskonzept von Beginn an einzubinden und die Ergebnisse in einem öffentlichen Diskurs zu erörtern. Durch einen dialogorientierten Arbeitsansatz soll ein konsensuales Leitbild für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung der Wasserflächen und des ufernahen Umfeldes entwickelt werden, das gleichermaßen Aspekte des Natur- und Umweltschutzes, der Naherholung sowie des Tourismus, des Wassersports, der lokalen Wohnbevölkerung und der gewerblichen Wirtschaft berücksichtigt.

 

Mit Abschluss des Projektes, das für Ende 2015 / Anfang 2016 geplant ist, sollen Grundlagen und Vorschläge für weitere Entscheidungen und zielgerichtete Maßnahmen, ggf. auch für politische Beschlüsse und förmliche Verfahrensschritte vorliegen.

 

Die unabhängig vom Entwicklungskonzept Rummelsburger See laufende Seesanierung am Westufer sowie das Forschungsprojekt „RubuS“ zur Untersuchung der Sedimente des Rummelsburger Sees werden deutlich längere Zeiträume einnehmen. Es sollen jedoch Schnittstellen hergestellt und jeweils verfügbare Zwischenergebnisse für das Entwicklungskonzept geprüft und aufbereitet werden.

 

Anlage

 

Übersicht über die Landschaftsschutzgebiete in Berlin (Stand: Mai 2015)

 

 
 

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