Drucksache - DS/0727/VII  

 
 
Betreff: Bündnis für Wohnen muss auch Bündnis für bezahlbare Mieten werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
21.05.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
20.08.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE SozBMiet PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

1. sich mit den Unterzeichnern des Bündnisses für Wohnen dafür einzusetzen, dass Neuvertragsmieten im jeweiligen Bestand nicht oberhalb der einschlägigen Grenzen des

Mietspiegels vereinbart werden,

 

2. sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass kommunale Wohnungsunternehmen sich

bei Neuvermietungen nur im Rahmen des Mietspiegels bewegen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Umsetzung des Beschlusses hat sich das Bezirksamt an die Mitglieder des "Bündnis für Wohnen" gewandt und um eine Stellungnahme gebeten.

 

Zu Punkt 1:

 

Die HOWOGE bestätigt, dass sie bei der Vereinbarung von Neuvertragsmieten strikt nach den durch den Gesellschafter festgelegten bzw. im Mietenbündnis vereinbarten Rahmenbedingungen handelt. Eine weitere Beschränkung wird von der HOWOGE weder als zielführend noch wirtschaftlich vertretbar erachtet.


Ähnlich äußern sich auch die anderen Bündnispartner, z.B. die WBG "Neues Berlin" eG und die WBG "Humboldt-Universität" eG, deren Antworten der Vollständigkeit halber hier zitiert werden.

 

WBG "Neues Berlin" eG:

 

"Die Begrenzung der Neuvertragsmieten auf den Berliner Mietspiegel wird das Problem der zunehmenden Verknappung von Wohnraum nicht lösen. Denn dieser ist eine wesentliche Komponente für steigende Angebotsmieten aufgrund der hohen Nachfrage. Eine Begrenzung der Neuvertragsmieten würde deutlich die Investitionsbereitschaft in Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen hemmen und somit keine weitere Entlastung des Wohnungsmarktes bewirken.

 

Es sei erwähnt und hervorgehoben, dass nicht alle Wohnungsunternehmen dieser Stadt auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. So haben wir als Genossenschaft eine freiwillig auferlegte Selbstverpflichtung zur Einschränkung der gesetzlichen Mietentwicklung. Unsere Mietkonzeption habe ich Ihnen in der aktuellen Fassung beigefügt. Derzeit arbeiten wir an einer neuen Fassung auch in Hinblick auf die anstehende Mietrechtsnovelle des Bundestages. In unserer derzeitigen Mietkonzeption beschränken wir uns als Genossenschaft freiwillig in der Neuvermietung einen Zuschlag von maximal 15 % über der ortüblichen Vergleichsmiete (Berechnung nach Mietspiegel) zu erheben. Diesen Spielraum benötigen wir, da wir Investitionen in den Wohnungen vornehmen, welche in der Berechnungssystematik des Mietspiegels keine Berücksichtigung finden. So richten wir beispielsweise barrierearme Wohnungen im Rahmen unseres Projektes "Wohnen im Alter" für rund 30 TEUR Umbaukosten so her, dass sie den Anforderungen an ein barrierearmes Wohnen gerecht werden. Die darin enthaltenden Maßnahmen wie Absenkung der Loggiaschwelle zum Balkon, Verbreiterung von Türen und Einbau einer ebenerdigen Dusche werden bei der Mietberechnung des Berliner Mietspiegels nicht berücksichtigt. Wir nutzen daher den selbst gewählten Gestaltungsraum, um die Maßnahmen teilweise zu refinanzieren, da eine kostendeckende Miete wesentlich höher wäre.

 

Eine Kopplung der Neuvertragsmieten an den Mietspiegel hätte demnach die Konsequenz, dass Wohnungen mit unterschiedlichsten Ausstattungen und Qualitäten (siehe das geschilderte Bespiel) aufgrund der fragwürdigen Methodik des Mietspiegels den gleichen Preis hätten. Dass wiederum würde bei Eigentümer und Vermieter zu einer Reduzierung auf ausschließlich sicherheits- und funktionsrelevante Investition bewirken.

 

Die rückläufige Entwicklung der Werte des Mietspiegels würde diesen Effekt noch verstärken. Wir gehen heute davon aus, dass künftig keine Mieterhöhungen mehr möglich sein werden, da der Senat so starken Einfluss auf die Gestaltung dieses Instrumentes genommen hat, dass der Mietspiegel einen fiktiven Wohnungsmarkt der Politik nicht jedoch die Realität abbildet. Sie können derzeit in Fachpublikationen verfolgen, wie fragwürdig dieses Instrument ist. In einem aktuellen Prozess wird gerade die wissenschaftliche Methodik des Berliner Mietspiegels in Frage gestellt wird. Es ist aus meiner Sicht nur noch eine Frage der Zeit, bis ggf. der Berliner Mietspiegel in seiner derzeitigen Form durch Gerichte gekippt wird."

 

 

WBG "Humboldt-Universität" eG:

 

"Die Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG ist dem Bündnis für Wohnen beigetreten, um das von ihr gelebte Verständnis ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern zu dokumentieren und damit einen Beitrag zur sozialen Stabilität unseres Bezirkes zu leisten. ln diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG seit mittlerweile 18 Jahren keine flächendeckenden Mieterhöhungen durchgeführt hat und dadurch nachhaltig dem genossenschaftlichen Fördergedanken ihren Mitgliedern gegenüber entspricht. Trotz dieser von Zurückhaltung und höchster Stabilität getragenen Mietenpolitik, können wir keinesfalls einer Vereinbarung nähertreten, die Neuvertragsmieten auf die Grenzen des Mietspiegels limitiert. Im Rahmen der Diversifizierung unseres Wohnungsstandes sind - in Entsprechung der Wünsche unserer Mitglieder- teilweise erhebliche Investitionen in einzelnen Wohnungen getätigt worden. Diese Investitionen müssen im Rahmen einer ggf. anstehenden Neuvermietung über entsprechende Neuvermietungsmieten refinanziert werden. Das Konzept einer stabilen Mietpreispolitik kann auch nur unter diesen Voraussetzungen  künftigen Bestand haben. Nach unserer Überzeugung dürfte eine weitaus größere soziale Sicherheit von konstanten Mieten ausgehen, als von zunächst, auf Mietspiegelmieten limitierten Neuvermietungsmieten, die sich dann sukzessive im gesetzlich zulässigen Rahmen doch aber kontinuierlich erhöhen."

 

 

 

Zu Punkt 2:

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass der Berliner Senat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften bereits im September 2012 ein "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" unterzeichnet hat. Mit dieser Vereinbarung ist ein Instrument der sozialen Wohnungspolitik geschaffen worden, durch das positiv auf die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt eingewirkt werden kann.

Dieses Mietenbündnis sichert auch einkommensschwächeren Mietern und Mieterinnen einen Verbleib in den Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Das gilt auch für Neuvermietungen.

 

 
 

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