Drucksache - DS/0626/VII  

 
 
Betreff: Grünflächenpflege und Artenvielfalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
12.03.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
09.04.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
Austauschexemplar BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur Umstellung der Grünflächenpflege auf naturnahe Grünpflege zu erarbeiten, welches dem Erhalt der Vielfalt von Arten und Lebensräumen dient. Dieses Konzept soll die Erhöhung des ökologischen Wertes der Grünflächen und ihren Nutzen für Erholung und Zerstreuung der Bevölkerung beachten.

 

Das Konzept soll unter Beteiligung von Umweltorganisationen (z. B. NABU Lichtenberg/Hohenschönhausen) in der zweiten Jahreshälfte 2013 der BVV vorgelegt werden.

 

Das Projekt sollte durch Öffentlichkeitsarbeit und Bürger_inneninformationen begleitet werden, um die Bürger_innen für die Maßnahmen und Ihren Nutzen zu sensibilisieren und zur Übernahme von Pflegepatenschaften zu animieren.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg hat im Landschaftsrahmenplan Lichtenberg die wichtigsten Maßnahmen für die öffentlichen Grünanlagen dargestellt, die der Erhöhung der Artenvielfalt und der Lebensräume dienen.

 

Insbesondere auf der Maßnahmen- und Entwicklungskarte des Freiraumes wurden die Ziele flächenscharf dargestellt. Der Landschaftsrahmenplan Lichtenberg wurde mehrfach im Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege Lichtenberg vorgestellt. In diesem Beirat arbeiten die wichtigsten gemeinnützigen Vereine, Fachverbände und Fachverwaltungen mit. Sie tragen als Multiplikatoren dazu bei, Informationen in die Bürgergesellschaft zu tragen und einen breiten Diskussionsprozess zu sichern. Darüber hinaus wurde der Landschaftsrahmenplan im Ausschuss für Umwelt vorgestellt und diskutiert.

 

Für besonders wertvolle Flächen wurden Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) erarbeitet. Diese liegen für die geplanten Schutzgebiete wie Biesenhorster Sand, Landschaftspark Herzberge oder Landschaftspark Wartenberg vor. Für viele kleinere Flächen mit hohem Wert für den Naturschutz wurden Pflegekonzepte erarbeitet.

 

Ein Beispiel dafür ist der geschützte Uferbiotop Rummelsburger Bucht, für den seit 2013 die NABU – Gruppe Kreuzberg-Friedrichshain – Pflegemaßnahmen auf der Grundlage einer Vereinbarung übernommen hat. Das trifft für weitere Flächen zu, wo die Naturschutzverbände und Förderverbände in Abstimmung mit dem Bezirksamt Maßnahmen organisieren oder selbst durchführen (z.B. Biesenhorster Sand, Landschaftspark Herzberge, Obersee, Wartenberger Straße, Wartenberger Feldmark, Gutspark Falkenberg).

 

Eine darüber hinausgehende Betrachtung einzeln Grünflächen ist nur im Einzelfall möglich. Der Begriff naturnahe Pflege ist innerhalb der öffentlichen Grünflächenverwaltung nicht definiert. Die Flächen sind in Pflegeklassen eingeteilt, die eine unterschiedliche Bearbeitungsintensität haben. Dabei werden Grundsätze des Naturschutzes und Vorgaben der Naturschutzbehörde zum speziellen Artenschutz berücksichtigt.

 

Schon aus Kostengründen wurden viele Flächen in eine Pflegeklasse mit geringem Aufwand eingestuft. Der damit erreichbare Pflegezustand entspricht aber in der Regel nicht den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes.

 

Es liegen auch aus anderen Berliner Bezirken und Städten keine Erkenntnisse vor, dass durch extensive (also naturnahe) Pflege Kosten gespart werden, ohne die Pflegeziele aufzugeben.

 

 

 
 

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