Drucksache - DS/0558/VII  

 
 
Betreff: Über Sondermittel der BVV in 2013 besser informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage PDF-Dokument

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Auf der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung wird zeitnah ein Menüpunkt „Sondermittel“ erstellt. Für die Betreuung/Aktualisierung dieser Webseite und somit auch für diesen Menüpunkt ist das Büro der BVV verantwortlich.

 

Folgende Informationen werden gemäß DS/0558/VII im Menüpunkt „Sondermittel“ veröffentlicht:

 

 

Chronologische Darstellung der Ausgaben wie folgt:

Ds-Nr.

Empfänger

Maßname/Projekt

Betrag

 

 

 

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Sondermitteln der BVV:

 

siehe Anlage

 

 

Informationstext:

 

Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

 

Was sind Sondermittel?

 

Die BVV gewährt Zuwendungen in Form von Sondermitteln zur Unterstützung von Aktivitäten durch u.a.Vereine, Bürgerinitiativen und Privatpersonen. Hierfür werden jährlich finanzielle Mittel im Haushaltsplan veranschlagt (vgl. Haushaltsplan Kapitel 5950, Titel 97130).

 

Gem. § 23 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind Zuwendungen Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlin zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen sind in den §§ 23 und 44 LHO bzw. in den jeweiligen Ausführungsvorschriften erläutert.

 

 

Wer entscheidet, an wen die Sondermittel vergeben werden?

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Bezirksverwaltungsgesetz entscheidet die BVV über die Verwendung von Sondermitteln.

 

 

Wofür kann ich Sondermittel beantragen?

 

Sondermittel können durch jeden Verein, Verband, jede Organisation, Einrichtung, usw. beantragt werden. Voraussetzungen sind, dass die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Bezug aufweist und es sich um ein einzelnes abgegrenztes Vorhaben (Projekt) handelt, z.B. die Durchführung einer Veranstaltung handelt.

 

 

Beantragung von Sondermitteln

 

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben müssen im Antrag enthalten sein, da der Antrag die Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Zuwendung gewährt werden kann, bildet.

 

Gemäß LHO dürfen nur solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Projekte können demnach nicht nachträglich gefördert werden. Geld kann somit nicht durch den Antragsteller oder durch Dritte verauslagt werden, um es sich anschließend aus den Sondermitteln der BVV rückerstatten zu lassen.

 

Auf den vom Antragsteller erbetenen Betrag wird in den Beratungen der BVV Bezug genommen; sie entscheidet, ob der vom Antragsteller erbetene Betrag oder ein von ihr festgelegter Betrag bewilligt wird. Die Obergrenze für die beantragte Zuwendung beträgt 1.000 Euro.

 

Aufgrund der monatlichen Sitzungstermine der Ausschüsse und der erforderlichen Bearbeitungszeit ist es erforderlich, dass die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge auf Sondermittel der BVV so früh wie möglich, mindestens 2 Monate vor Projektbeginn, im Büro der BVV eingereicht werden. Falls die Sommerpause der BVV in diesen Zeitraum fällt, ist eine noch zeitigere Antragstellung erforderlich.

 

?         Sehr kurzfristig gestellte Anträge können vom Büro der BVV zurückgewiesen werden.

?         Es werden ausschließlich vollständige Anträge an die BVV zur Stellungnahme weitergeleitet. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitungszeit.

?         Erst mit Bewilligungsbescheid und Bekanntgabe des Bewilligungszeitraums dürfen Sondermittel verausgabt werden. Es dürfen somit keine Quittungen im Verwendungsnachweis aufgelistet werden, welche vor bzw. nach dem Bewilligungszeitraum ausgestellt wurden.

?         Die Sondermittel der BVV stehen ausschließlich für ein Haushaltsjahr zur Verfügung. Es ist daher erforderlich, dass die bewilligten Mittel noch im selben Haushaltsjahr ausgegeben werden.

 

 

Dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Sondermitteln der BVV gem. § 44 LHO sind beizufügen:

 

?         ein Finanzierungsplan (Anlage 1 des Antrages), um die mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben, Einnahmen und angemessenen Eigenmittel anzuzeigen und

?         gesonderte Erklärungen u.a. zum Maßnahmebeginn und zur Veröffentlichung im Internet (Anlage 2 des Antrages).

 

Diese sind mit Datum und der/den rechtsverbindlichen Unterschrift(en) zu versehen und im Original an die BVV zu übersenden.

 

 

Geschäftsgang

 

?         Damit die BVV über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Sondermitteln der BVV entscheiden kann, wird die jeweils zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes um eine Stellungnahme gebeten, welche in Form eines Antragsprüfvermerkes (ApV) erfolgt.

?         Unter Voraussetzung eines positiven ApV reicht der Hauptausschuss (HA) eine Beschlussempfehlung in die BVV ein.

?         Auf Beschlussempfehlung durch den HA entscheidet die BVV, ob und in welcher Höhe Sondermittel ausgereicht werden sollen.

?         Nach Bewilligung durch die BVV erfolgt die finanzielle Abwicklung durch die zuständige Fachabteilung, welche dem Antragsteller einen Bewilligungsbescheid zukommen lässt.

?         Nach Abschluss der Maßnahme/des Projektes  erfolgt die Endabrechnung durch die zuständige Fachabteilung. Bewilligte, aber nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.

 

 

Wo beantrage ich Sondermittel der BVV?

 

Anträge auf Sondermittel der BVV sind an folgende Adresse zu richten:

 

Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg

Herrn Rainer Bosse

Möllendorffstraße 6

10367 Berlin

 

Der Antrag nebst Anlagen enthält die lt. LHO notwendigen Mindestangaben. Bitte füllen Sie die im Antrag und den 2 Anlagen aufgeführten Pflichtfelder aus und fügen die im Antrag unter Punkt 7 aufgeführten und notwendigen Anlagen bei.

 

 
 

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