Drucksache - DS/0551/VII
Der Ausschuss Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:
Text des Ursprungsantrages: § 4 (3) wird geändert in: "Im Übrigen finden die Bestimmungen für Sitzungen der BVV sinngemäß auch Anwendung auf die Sitzungen und Beratungen des Vorstandes."
§ 9 (7) wird geändert in: "Im Übrigen finden die Bestimmungen für Sitzungen der BVV sinngemäß auch Anwendung auf die Sitzungen und Beratungen des Ältestenrates."
§ 39 (2) der Satz "Der Grund der Beantragung ist anzuzeigen" wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0
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