Drucksache - DS/0549/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-58; Änderung Geltungsbereich und Planungsziele
Arbeitstitel: "Altstandort Kraftwerk Klingenberg"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

- 2 -

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)               den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-58 wie folgt zu ändern:

Bebauungsplan 11-58 für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 5-10, 40-41 (teilweise) und 42-45, östlich angrenzende Bahnflächen sowie für den Stichkanal und Abschnitte der Köpenicker Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

 

-       die Ermöglichung tragfähiger Nachnutzungen für das Gelände des bisherigen Heizkraftwerks Klingenberg,

-       die Ausweisung von Gewerbegebieten,

-       die Verbesserung des Angebots an Naherholungsflächen,

-       die Sicherung der bestehenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie

-       der Erhalt von Baudenkmalen.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

 

b)              für den Bebauungsplan-Entwurf 11-58 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)              mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Stadtentwicklungsamt zu beauftragen.

 

die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Auf Betreiben des Bezirks und aufgrund der kritischen Hinterfragung der energetischen Biomassenutzung nimmt Vattenfall von der bisherigen Planung Abstand, im Bereich des derzeitigen Heizkraftwerks (HKW) Klingenberg nach dessen Stilllegung zwei Biomasseheizkraftwerke (BMHKW) zu errichten. Weiterhin hat sich Vattenfall bereit erklärt, im Rahmen der Erarbeitung städtebaulicher Leitlinien gemeinsam mit dem Bezirk Lichtenberg eine tragfähige Nachnutzung für den Standort des derzeitigen HKW Klingenberg zu entwickeln. Aus dem geschilderten Grund soll das Planungsziel "Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung 'Biomasseheizkraftwerke'" nicht weiterverfolgt werden.

 

Neben der Änderung der Planungsziele soll eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-58 um die Fläche des Zementwerks, Köpenicker Chaussee 9-10 erfolgen, um diese in die planerische Gesamtkonzeption einbeziehen zu können. Das Plangebiet umfasst damit nunmehr eine Fläche von ca. 30 ha.

 

 
 

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