Drucksache - DS/0548/VII  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Bezirksamtes zur Entwicklung der Wohnlagen für den Mietspiegel 2013 der BVV zur Kenntnis geben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Berliner Mietspiegel wird seit Jahren als "qualifizierter Mietspiegel" fortgeschrieben und ist von diversen Mieter- und Vermieter-Interessenverbänden anerkannt.

An der Mitwirkung werden regelmäßig unter anderem die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückwerte in Berlin, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Mieten, für Grundstücke und Gebäude, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg beteiligt.

 

Zusätzlich werden die Bezirksämter durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten mitzuteilen, ob Kritiken an den aktuellen Wohnlagezuordnungen bekannt geworden sind. Dabei sollen auch verschiedene Bereiche des Bezirksamtes, wie Wohnungsamt, Stadtplanungsamt, Bürgerämter einbezogen werden.

 

Diese Anfrage erfolgte bereits im Februar 2012. Die Stellungnahme erfolgte dann am 12.03.2012. Hierbei wurden die Anmerkungen des Fachbereichs Stadtplanung vom 12. Februar 2010 zum Mietspiegel 2011 noch einmal vorgebracht, da diese bisher keine Berücksichtigung fanden, aber noch immer aktuell sind.

 

Danach sollten die Bereiche Genslerstraße 28-32, Dankwartstraße, Kriemhildstraße, Rüdigerstraße 62 bis 74, Volkerstraße, Gernotstraße, Dietlindestraße, Ortliebstraße, Gotlindestraße 2 bis 42, 17 bis 35 und 53 bis 77 aufgrund der Lärmproblematik wieder der einfachen Wohnlage (bisher mittlere Wohnlage) zugeordnet werden.

 

Zudem wurde die DS 0145/VII (Mieterbeiräte stärken) und die Petition der Mieterberäte der

HOWOGE vom 17.01.2012 der Senatsverwaltung zugeleitet.

 

Weitere Anmerkungen erfolgten nicht, da keine weiteren Kritiken an der Wohnlagenzuordnung bekannt waren.

 

 

 
 

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