Drucksache - DS/0545/VII  

 
 
Betreff: Bezirkliche Vertretung im zukünftigen Landesgremium zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Schreiben vom 19.02.2013 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wie folgt geantwortet:

 

"Einen ähnlichen Beschluss hat am 15.11.2012 auch die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick gefasst.

Das Gesetz zur Einrichtung eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist bereits in Kraft getreten (GVBl, S. 402). Im Gesetz ist keine ständige beratende Mitgliedschaft der Bezirke vorgesehen, nach § 3 Absatz2 sind jedoch zu den Sitzungen weitere Beteiligte hinzuzuziehen, soweit deren Belange berührt werden. Über die Hinzuziehung entscheidet die vorsitzende Person. Zu den weiteren Beteiligten können auch Bezirke gehören. Zu den Motiven für diese Regelung verweise ich auf die ausführliche Begründung in der Drs. 17/0535 des Abgeordnetenhauses."

 

 
 

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