Drucksache - DS/0545/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit Schreiben vom 19.02.2013 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wie folgt geantwortet:
"Einen ähnlichen Beschluss hat am 15.11.2012 auch die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick gefasst. Das Gesetz zur Einrichtung eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist bereits in Kraft getreten (GVBl, S. 402). Im Gesetz ist keine ständige beratende Mitgliedschaft der Bezirke vorgesehen, nach § 3 Absatz2 sind jedoch zu den Sitzungen weitere Beteiligte hinzuzuziehen, soweit deren Belange berührt werden. Über die Hinzuziehung entscheidet die vorsitzende Person. Zu den weiteren Beteiligten können auch Bezirke gehören. Zu den Motiven für diese Regelung verweise ich auf die ausführliche Begründung in der Drs. 17/0535 des Abgeordnetenhauses."
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