Drucksache - DS/0531/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-49 VE -1 - Aufstellung
Arbeitstitel: Landsberger Allee 364 (IKEA)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur teilweisen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-49 VE für die Grundstücke Landsberger Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg mit der Bezeichnung 11-49 VE-1 aufzustellen.

 

Das Planungsziel besteht in der Erweiterung der festgesetzten Verkaufsfläche um 5.000 m² auf 26.000 m².

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-49 VE-1 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-49 VE-1

für die Grundstücke Landsberger Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise)

einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse

im Bezirk Lichtenberg

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Erhöhung der festgesetzten Verkaufsfläche von 21.000 m² um 5.000 m² auf 26.000 m² für das Kernsortiment Möbel


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

Anlass für die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum festgesetzten vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-49 VE ist die seitens des Vorhabenträgers vorgenommene Erweiterung der Verkaufsflächen.

 

Für das errichtete Einrichtungshaus wurde eine Verkaufsfläche von insgesamt 21.000 m² genehmigt. Diese Verkaufsfläche entspricht der festgesetzten, maximal zulässigen Verkaufsfläche.

 

Seitens des Vorhabenträgers wurden innerhalb des Gebäudes Flächen, die als Lagerflächen für Möbel genehmigt und so auch errichtet wurden, dem Kunden zugänglich gemacht und sind damit als Verkaufsflächen zu betrachten. Diese Erweiterung der Verkaufsflächen um 5.000 m² für das Sortiment Möbel ist planungsrechtlich nicht zulässig. Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor, da nach derzeitigem Kenntnisstand dringende Gesamtinteressen Berlins berührt sind.

 

Die bisher geltende Textfestsetzung Nr. 1 des festgesetzten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-49 VE soll dahingehend geändert werden, dass die maximale Verkaufsfläche 26.000 m² betragen soll. Der Umfang und die Arten der nichtzentrenrelevanten und zentrenrelevanten Randsortimente sollen nicht verändert werden, so dass die Erweiterung der Verkaufsfläche ausschließlich das Kernsortiment Möbel betrifft.

 

Im weiteren Verfahren bedarf es einer städtebaulichen Auswirkungsuntersuchung, in der die Verträglichkeit der Vergrößerung der zulässigen Verkaufsflächen mit der Zentrenstruktur des Flächennutzungsplanes und dem Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks nachgewiesen werden kann.

 

Es ist außerdem erforderlich, die verkehrlichen Auswirkungen in Form eines ergänzenden Gutachtens zu behandeln. Insofern ist in verkehrsplanerischer Hinsicht ein entsprechender Nachweis der Leistungsfähigkeit des Erschließungssystems bzw. auch eine Stellungnahme zu den verkehrlichen Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz (Landsberger Allee, Rhinstraße und die Führung der Straßenbahn) in Gegenwart und Prognose notwendig. Hierbei ist auch der zukünftige Kreuzungspunkt der Landsberger Allee mit der Schalkauer Straße einzubeziehen.

 
 

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