Drucksache - DS/0492/VII  

 
 
Betreff: Lichtverschmutzung durch Gebäude vorbeugen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
11.12.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bauherr_innen, die vorhandene Wohn-, Büro- und Gewerbebauten sanieren oder derartige Gebäude neu errichten wollen, im Zuge des Genehmigungsverfahrens für diese Baumaßnahmen für die Thematik Lichtverschmutzung in Großstädten zu sensibilisieren.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für Lichtimmissionen gelten grundsätzlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz, für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen §§ 22 ff und die Licht-Leitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 10.05.2000. Danach sind bei der Aufhellung von Wohnräumen Immissionsrichtwerte tags / nachts einzuhalten. Unterschieden wird z. B. zwischen einfallendem konstanten weißem Licht und Beleuchtungsanlagen mit veränderbaren Betriebszuständen (Wechsellicht, farbiges Licht etc.), wie sie bei elektronischen Werbeanlagen auftreten können.

 

Anwohnerbeschwerden über Lichtimmissionen zur Nachtzeit oder in der dunklen Jahreszeit ausgehend von solchen Anlagen, wurden in der Vergangenheit an das Umwelt- und Naturschutzamt herangetragen und entsprechend seiner Zuständigkeit bearbeitet. Dabei erfolgte die messtechnische Erfassung der Stärke von Licht-Immissionen, ihre Bewertung und (bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte) Einflussnahme auf die Betreiber zur Vermeidung fortgesetzter Störungen.

 

Eine präventiv ausgerichtete Sensibilisierung von Bauherren mit Hinweis auf die Gesetzeslage ist sinnvoll. Im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren wird bereits darauf verwiesen und Einfluss auf die Vermeidung von Licht-Immissionen genommen.

 

 
 

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