Drucksache - DS/0492/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bauherr_innen, die vorhandene Wohn-, Büro- und Gewerbebauten sanieren oder derartige Gebäude neu errichten wollen, im Zuge des Genehmigungsverfahrens für diese Baumaßnahmen für die Thematik Lichtverschmutzung in Großstädten zu sensibilisieren.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für Lichtimmissionen gelten grundsätzlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz, für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen §§ 22 ff und die Licht-Leitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 10.05.2000. Danach sind bei der Aufhellung von Wohnräumen Immissionsrichtwerte tags / nachts einzuhalten. Unterschieden wird z. B. zwischen einfallendem konstanten weißem Licht und Beleuchtungsanlagen mit veränderbaren Betriebszuständen (Wechsellicht, farbiges Licht etc.), wie sie bei elektronischen Werbeanlagen auftreten können.
Anwohnerbeschwerden über Lichtimmissionen zur Nachtzeit oder in der dunklen Jahreszeit ausgehend von solchen Anlagen, wurden in der Vergangenheit an das Umwelt- und Naturschutzamt herangetragen und entsprechend seiner Zuständigkeit bearbeitet. Dabei erfolgte die messtechnische Erfassung der Stärke von Licht-Immissionen, ihre Bewertung und (bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte) Einflussnahme auf die Betreiber zur Vermeidung fortgesetzter Störungen.
Eine präventiv ausgerichtete Sensibilisierung von Bauherren mit Hinweis auf die Gesetzeslage ist sinnvoll. Im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren wird bereits darauf verwiesen und Einfluss auf die Vermeidung von Licht-Immissionen genommen.
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