Drucksache - DS/0431/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Lichtenberg haben zurzeit Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft (bitte nach Ortsteilen, nach einfachen und mittleren Wohnlagen sowie nach Berechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerbern aufschlüsseln)?
2. Wie viele der unter 1. genannten Bedarfsgemeinschaften liegen mit ihren Wohnkosten oberhalb der Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung (bitte nach Ortsteilen, nach einfachen und mittleren Wohnlagen sowie nach Berechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerbern aufschlüsseln)?
3. Wie viele davon haben bereits bzw. werden eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten auf die festgelegten Richtwerte bzw. zum Umzug erhalten? Wie viele mussten bereits umziehen? a. Wie viele Aufforderungen zur Kostensenkung beruhten auf Betriebskostennachzahlungen? b. Welche Beratungsangebote werden den potenziell Betroffenen im Vorfeld von Aufforderungen zur Kostensenkung unterbreitet?
4. Welche Position vertritt das Bezirksamt hinsichtlich der Aufforderungen zur Senkung der Wohnkosten, insbesondere zu Umzugsforderungen, in der gemeinsamen Trägerver-tretung mit dem Jobcenter? Welche Vereinbarung ist hierzu mit der Geschäftsführung und der Agentur für Arbeit geschlossen?
5. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften wurden die Mieten in den Jahren 2011 und 2012 auf die Höhe der festgelegten Richtwerte festgesetzt (bitte nach Größe der Bedarfsgemeinschaften aufschlüsseln)?
6. Welche Position vertritt das Bezirksamt hinsichtlich der Aufforderungen zum Umzug in der gemeinsamen Trägervertretung mit dem Jobcenter?
7. Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind durch die Härte- und Sonderfallregelung geschützt?
8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die in der Härte- und Sonderfallregelung enthaltene Möglichkeit einer zehnprozentigen Überschreitung für die betroffenen Gruppen ausreicht? Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich diese Auffassung? Wenn nein, wie wird das Bezirksamt unterstützend eingreifen?
9. Welche Position vertritt das Bezirksamt hinsichtlich der Härte- und Sonderfallregelungen in der gemeinsamen Trägervertretung mit dem Jobcenter?
10. Wie schätzt das Bezirksamt die Versorgung mit Wohnungen zwischen 40 bis 60 m² in einfacher Wohnlage und deren Mietpreise ein, die als Berechnungsgrundlage für die Regelung zu den Kosten der Unterkunft für 1- und 2-Personen-Haushalte gelten? Inwiefern wird mit den vorhandenen Wohnungen die in der Wohnaufwendungs-verordnung genannte Miethöchstgrenze eingehalten?
11. Wie viele dieser Wohnungen stehen in mittlerer Wohnlage in Lichtenberg – gegliedert nach Ortsteilen – zur Verfügung?
12. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Bedarfsgemeinschaften in Lichtenberg, die Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft haben, mit eigenen Mitteln die Differenz zwischen den Richtwerten und den realen Mietkosten ausgleichen? Wenn ja, kann das Bezirksamt Auskunft geben, wie die Bedarfsgemeinschaften dies bewältigen? Wenn nein, warum nicht, und was wird das Bezirksamt unternehmen, um entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen.
13. Was tut das Bezirksamt, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, wenn Bedarfsgemeinschaften nach dem Kostenabsenkungsverfahren ihre Miete nicht mehr zahlen können und auf dem vorhandenen angespannten Wohnungsmarkt keine Wohnung finden?
14. Wie viele Wohnungslose gibt es bereits im Bezirk? Wie ist deren Alters- und Sozialstruktur?
15. Wie begegnet das Jobcenter der um sich greifenden Vermieterpraxis, für Wohnungen mit unterdurchschnittlichem Ausstattungsgrad einen Mietpreis zu fordern, der die in der Wohnungsaufwendungsverordnung festgelegte Miethöchstgrenze voll ausschöpft?
16. Wie hoch sind die Kosten, die vom Jobcenter/Sozialamt in den Jahren 2010 bis 2012 übernommen wurden, um Bedarfsgemeinschaften durch Mietschuldenübernahme vor außerordentlichen Wohnungskündigungen und somit vor Wohnungslosigkeit zu bewahren?
17. Wird diese Mietschuldenübernahme als Darlehen betrachtet? Wenn ja, wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeit der Schuldner, das Darlehen zurückzuzahlen?
18. Wie nimmt das Bezirksamt bei aktuellen bzw. angekündigten Wohnungsbauvorhaben in Lichtenberg darauf Einfluss, dass auch hier ein angemessener Anteil der Wohnungen den Anforderungen für die Zahlung von Kosten der Unterkunft entspricht? Auf wie viel Prozent dieser neuen bzw. in Planung befindlichen Wohnungen trifft das konkret zu? 19. Welche Vereinbarungen sind im bezirklichen „Bündnis für Wohnen“ getroffen worden, um Empfängerinnen und Empfänger von ALG II mit Wohnraum zu versorgen, der der Wohnaufwendungsverordnung entspricht? 20. Wie viele Wohnungen stehen in Lichtenberg leer (ggf. Schätzung)? Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt den vorhandenen Wohnungsleerstand in Lichtenberg zügig abzubauen und mehr bezahlbaren Wohnraum, der der Wohnaufwendungsverordnung entspricht, bereitzustellen? Welche rechtlichen Regelungen müssten getroffen werden, um leer stehende Wohnungen verfügbar zu machen? 21. Wie viele Wohnungen stehen in Lichtenberg im Rahmen des „Kooperationsvertrages Geschütztes Marktsegment“ zur Verfügung, um Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen und Haushalte bereitzustellen? Wie schätzt das Bezirksamt den tatsächlichen Bedarf ein?
Ausdruck vom: 04.09.2012 Seite: 2/2 |
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