Drucksache - DS/0429/VII  

 
 
Betreff: Ombudsperson für Beschäftigte in MAE-Maßnahmen einsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
16.10.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE SozMiet PDF-Dokument
Schreiben BA v. 21.01.2013 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie der BVV im Zwischenbericht am 21.01.2013 mitgeteilt, unterstützt das Bezirksamt das Anliegen der Drucksache. Es hatte das JobCenter Lichtenberg diesbezüglich um Prüfung und Stellungnahme zur Realisierbarkeit gebeten. Insbesondere sollte geprüft werden, ob im Rahmen des JobCenters selbst eine Möglichkeit gesehen wird, eine zentrale Ansprechstelle für den genannten Personenkreis anzubieten oder aber ob alternativ eine externe Lösung ermöglicht werden kann.

Das JobCenter weist in seinem Antwortschreiben vom 29.01.2013 daraufhin, dass die Ein­richtung einer eigenen Ombudsstelle für den genannten zahlenmäßig eingegrenzten Personenkreis aufgrund der knappen Ressourcen nicht besteht. Bereits jetzt ist jederzeit das Einreichen einer möglichen Beschwerde über einen Maßnahmeträger oder das Hinzuziehen des JobCenters als Vermittler in einer Konfliktlage möglich.

Das JobCenter hat jedoch eine zentrale E-mail-Adresse für derartige Probleme eingerichtet: Jobcenter-Berlin-Lichtenberg.MAE@jobcenter-ge.de. Diese ermöglicht eine zentrale und gebündelte Erfassung bzw. Bearbeitung möglicher Konflikte und Beschwerden von Teil­nehmer/innen in MAE-Maßnahmen. Aktuell liegen dem JobCenter keine Erkenntnisse über die Häufigkeit derartiger Beschwerden vor.

Das Bezirksamt hat zudem Kenntnis davon, dass gegenwärtig aufgrund eines Ersuchens des Abgeordnetenhauses (Drucksache 17/0556) durch die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Einrichtung einer Ombudsstelle für den gesamten Bereich des SGB II auf Landesebene geprüft wird. Eine solche Ombudsstelle wäre überbezirklich orientiert und könnte somit auch für Lichtenberger Bürger/innen Anlaufstelle sein.

Auf o.g. Hintergrund unterstützt das Bezirksamt den o.g. Vorschlag des JobCenters für eine „kleine“ lokale Lösung.

Das Schreiben des JobCenters ist als Anlage beigefügt.

 

 
 

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