Drucksache - DS/0416/VII  

 
 
Betreff: Brandsicherheitsmängel an Lichtenberger Schulen abstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
13.11.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
14.05.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
04.09.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Drucksache nimmt in ihrer Begründung Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordnetenhauses AGH-Drs.17/10639.

 

Die hier erfolgte Darstellung könnte den falschen Eindruck entstehen lassen, dass es in den Schulen seit Jahren nicht beseitigte Brandschutzmängel gäbe, da in der Beantwortung nur die festgestellten Mängel als Ergebnis der jeweils letzten Brandsicherheitsschau durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (BWA) und der Berliner Feuerwehr aufgelistet sind, nicht jedoch deren Beseitigung.

 

Die dort aufgeführten Mängel in der Brandsicherheit wurden konkret am Tag der Begehung festgestellt. In Auswertung dieser Begehungen werden Bezirk und Schule mit kurzer (!) Fristsetzung vom BWA zur Behebung der Mängel aufgefordert. Die Erledigung ist beim BWA zu melden, in Einzelfällen werden Nachkontrollen durchgeführt. Eine Nichterfüllung der Forderung kann zum Entzug der Betriebsgenehmigung und zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen, beides ist im Bezirk Lichtenberg bei Schulge­bäuden noch nicht eingetreten!

 

Selbstverständlich besitzen alle Lichtenberger Schulgebäude eine Betriebsgenehmigung. Wäre in einem Schulgebäude in Brandschutzbelangen ein derart gravierender Mangel bekannt, dass Leib und Leben der Nutzer akut in Gefahr wären, würde seitens des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes die Betriebsgenehmigung des Gebäudes ganz oder temporär bis zur Behebung des Mangels entzogen werden.

 

Eine weitere Hintergrundinformation ist für die Betrachtung des Sachverhaltes ebenfalls wesentlich: Aufgrund erheblicher Unterschiede im Baujahr und Sanierungsstand der einzelnen Gebäude sind die baulichen Gegebenheiten der Schulen äußerst unterschiedlich. Hier greift der Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass eine ständige Anpassung der baulichen Gegebenheiten im Gebäude bei kontinuierlicher Veränderung der Brandschutzan­forderungen an Neubauten und großen Sanierungsmaßnahmen nicht gefordert ist.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich allein aus den baulichen Eigenarten der Gebäude formal keine Brandsicherheitsmängel ableiten lassen, die gegen einen Betrieb der Gebäude sprechen.

 

Hinsichtlich der Art festgestellter Mängel beim Brandschutz sind hauptsächlich bauliche und organisatorische Mängel zu unterscheiden.

 

Die festgestellten baulichen Mängel werden durch das Objekt- und Baumanagement des Bezirks im Auftrag des Schulträgers behoben, die organisatorischen Mängel werden in der Regel durch das Personal der Schule abgestellt.

 

Typische bauliche Mängel sind z.B.

 

  •                               fehlende Rettungswegbeschilderung
  •                               fehlende Kennzeichnung von Räumen (Fach-, Lager-, Technikräume)
  •                               Defekte am Hausalarm oder an den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  •                               defekte Brandschutztüren.

 

Typische organisatorische Mängel sind z.B.

 

  •                               Brandlasten (z.B. Möbel, Papier) in Flucht- und Rettungswegen
  •                               Brandlasten in Technikräumen
  •                               Brandlasten in Dachräumen
  •                               unvollständige halbjährliche Alarm- bzw. Evakuierungsübungen
  •                               unvollständige oder fehlende Brandschutzordnung
  •                               ausgehangene Obentürschließer oder Keile (zum Offenhalten) an Brandschutztüren
  •                               illegale Umnutzung von Räumen.

 

Die in der AGH-Drs.17/10639 aufgeführten baulichen Mängel sind in fast allen Fällen das Ergebnis nicht konsequenter Mängelfeststellung und Mängelmeldung durch die Nutzer an den Schulträger. Dieses Phänomen ist im Grunde bei allen Begehungsanlässen (Arbeits­sicherheit, Infektionshygiene, Lebensmittelhygiene, Brandsicherheitsschauen) festzustellen und häufig auch auf akute personelle Defizite bzgl. der Hausmeisterstellen zurückzuführen. Das pädagogische Personal ist nur bedingt in der Lage, diese Defizite zu kompensieren. Auch in den Fachämtern sind keinerlei personelle Ressourcen mehr verfügbar, außerhalb der turnusmäßigen Begehungen (Brandsicherheitsschauen bspw. alle 5 Jahre) regelmäßige Inspektionen der Objekte durchzuführen. Somit werden bauliche Mängel oftmals erst anlässlich dieser Begehungen dem Schulträger bekannt und können somit erst dann schnellstmöglich beseitigt werden.

 

Die Verantwortung zur Beseitigung organisatorischer Mängel liegt bei der Schulleitung der jeweiligen Schule. Auch diese wird binnen einer durch das BWA und das Facility Mana­gement gesetzten Frist zur Behebung der Mängel aufgefordert und deren Erledigung ggf. nachkontrolliert. In Fällen nicht erfolgender Erledigung wird ggf. die regionale Schulaufsicht eingebunden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen