Drucksache - DS/0350/VII  

 
 
Betreff: Kurzzeitparkzone auf der Höhe Konrad-Wolf-Straße 68
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.08.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr gemeinsam mit dem Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
22.01.2013 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
26.02.2013 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, Kurzzeitparkzonen an der Konrad-Wolf-Straße einzurichten.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Konrad-Wolf-Straße wurde bereits im Jahr 2000 durch die Bezirksverordnetenversammlung Hohenschönhausen mit DS/0143/IV-H "Parkplätze Konrad-Wolf-Straße" beschlossen.

 

Hintergrund dieser Entscheidung war, die Konrad-Wolf-Straße im Interesse der dort angesiedelten Gewerbebetriebe kundenfreundlicher zu gestalten.

 

Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sollten einem relativ großen Kreis von Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen, insbesondere den Kunden, welche kurze Einkäufe oder Erledigungen tätigen. Insbesondere für Gaststätten (wie im Ursprungsantrag für die Hausnummer 68 angeregt) gibt es in der Regel keinen Bedarf nach Kurzzeitparkplätzen. Deshalb ist hier auch seinerzeit keiner angeordnet worden.

 

Die insgesamt 39, als Kurzzeitparkplätze auf der südöstlichen Seite der Konrad-Wolf-Straße zwischen Berkenbrücker Steig und Bahnhofstraße (Hausnummern 71 A bis 133 D) ausgewiesenen Parkbuchten, wurden hierbei so ausgewählt, dass sie an Stellen mit hoher Geschäftsdichte liegen.

 

Die Parkdauer wurde auf eine Stunde begrenzt.  Diese jahrelange Praxis hat sich bewährt, es liegen bisher keine Anträge auf Änderungen der Parkdauer aus der Bevölkerung bzw. der ansässigen Gewerbetreibenden vor.

 

In den Nebenstraßen gibt es weitere Parkmöglichkeiten und es befinden sich mehrere Haltestellen der BVG (Tram M5) in der Konrad-Wolf-Straße.

 

Das Bezirksamt sieht mit Blick auf die Gesamtparksituation keine Notwendigkeit zur Errichtung weiterer Kurzzeitparkplätze in diesem Gebiet.

 

 
 

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