Drucksache - DS/0345/VII  

 
 
Betreff: Quartier "An der Mole" - Sozialverträgliches Wohnen ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
02.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
28.08.2012 
10. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Ökolog. Stadtentwicklung PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des o. g. Gebietes ersucht, sich gegenüber dem Senat für folgende Positionen einzusetzen:

 

  1. Das Land Berlin wird ersucht auf das Primat der Erzielung eines möglichst hohen Verkaufserlöses der im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke im Bereich des o. g. Planungsgebietes zugunsten der nachfolgend genannten Entwicklungsziele zu verzichten.

 

  1. Ein etwaiger Verkauf landeseigener Grundstücke erfolgt nur an Investoren, die sich vertraglich an die Schaffung eines relevanten Anteils preiswerten und familienfreundlichen Wohnraums (bezahlbare 4-5-Zimmerwohnungen) binden. Ein Bieterverfahren findet zwingend auf der Grundlage eines vorherigen Konzeptwettbewerbes statt.

 

  1. Das Verhältnis zwischen Wohnungsbau und Gewerbeflächenbau beträgt mindestens 75 % zu 25 % zugunsten des Wohnungsbaus.

 

  1. Schaffung erschwinglichen Wohnraums durch Binnendifferenzierung der Mietpreise unter besonderer Berücksichtigung preiswerten Wohnraums, welcher auch für Transferleistungsempfänger nach Wohnaufwendungsverordnung beziehbar bleibt sowie die Schaffung von Investitionsanreizen für nachhaltige Investorenmodelle (z. B. kleinteilige Parzellierung, Genossenschaften, Genossenschaftsfond, Baugruppenmodelle, Mehrgenerationenhäuser, sonstige Investitionsmodelle mit einer projekt-internen Mischung der Mietpreisgestaltung u. ä.).

 

  1. Schaffung der nötigen sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas etc.) im Gebiet.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.)

 

Verzicht des Landes Berlin auf einen möglichst hohen Verkaufserlös, Schaffung von preiswertem und familienfreundlichem Wohnraum

 

Die Zuständigkeit für die Vermarktung der Grundstücke liegt nicht beim Bezirk. Nach Abstimmung mit der für die Vermarktung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV kann hierzu folgendes ausgeführt werden:

 

Da die betreffenden Bauflächen gemäß BauGB § 165 ff. noch dem Entwicklungsrecht unterliegen, gelten außer der LHO auch die Regelungen des besonderen Städtebaurechts und die Verpflichtung, zum Verkehrswert zu veräußern (§ 169 Abs. 8 BauGB). Wenn unterhalb des Verkehrswertes verkauft werden soll, wäre hierfür eine Zustimmung seitens der Senatsverwaltung für Finanzen und des Parlaments erforderlich. Dies würde allerdings die Finanzierungsbasis für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme unterlaufen, da die Einnahmen für die Durchführung der erforderlichen Ordnungsmaßnahmen und die Herstellung der Erschließungsanlagen benötigt werden. Auf Einnahmen aus den Verkäufen kann insofern nicht verzichtet werden. Dies kann auch aus Gründen der Gleichbehandlung im Entwicklungsbereich nicht erfolgen, da andere Eigentümer ebenfalls zum Verkehrswert haben kaufen müssen bzw. von privaten Eigentümern ein Ausgleichsbetrag zur Abschöpfung der entwicklungsbedingten Wertsteigerung erhoben wurde. Diese Mittel waren ebenfalls zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen/Erschließungen herangezogen worden.

 

 

Zu 2.) und 4.)

 

Schaffung von preiswertem und familienfreundlichem Wohnraum

 

Nach Abstimmung mit der für die Vermarktung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV kann hierzu Folgendes ausgeführt werden:

 

Zur Sicherstellung des Entwicklungsziels und Abstimmung eines Gesamtkonzeptes wurden die Käufer für die landeseigenen Flächen bereits festgelegt. Eine größere Baufläche mit notwendiger Arrondierung befindet sich im Privateigentum.

 

Der Vergabe der Grundstücke hat der Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses bereits seine Zustimmung erteilt. Insofern entfallen etwaige weitere Vergabeverfahren.

 

Eine Baufläche wird an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft (HoWoGe) vergeben, die einen Anteil von einem Drittel des Wohnraums mit sozialverträglichen Mieten herstellen wird. Bei den weiteren Bauflächen wird dies Verhandlungssache sein.

 

Im benachbarten Friedrichshain-Kreuzberger Teil des Entwicklungsbereichs wird in Kürze ebenfalls eine Baufläche an die HoWoGe veräußert, eine weitere wurde bereits an eine Baugruppe verkauft.

 

 

Zu 3.)

 

Verhältnis Wohnungsbau – Gewerbeflächenbau

 

Ein hoher Anteil der Baukörper grenzt an stark belastete Verkehrstrassen und kann aufgrund der Immissionsbelastung nur als Mischgebiet ausgewiesen werden. Durch den Wegfall der im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Punkthäuser im südlichen Teil des Mischgebiets MI 4 erhöht sich der Anteil der an die Straßen grenzenden Baukörper noch. Damit der Gebietscharakter des Mischgebietes gewahrt bleibt, müssen hier auch gewerbliche Nutzungen entstehen (idealtypisch etwa 50 % Wohnen, 50 % Gewerbe).

 

Im Eckbereich Kynaststraße / Hauptstraße soll ein Quartierszentrum entstehen; dies entspricht den vielfach geäußerten Wünschen vieler Einwohnerinnen und Einwohner der Rummelsburger Bucht. Um hier auch großflächige Einzelhandelsbetriebe unterbringen zu können, ist eine Ausweisung als Kerngebiet erforderlich. Im Kerngebiet sind auch Wohnungen ausnahmsweise zulässig, allerdings nur in einem untergeordneten Anteil.

 

Daraus resultiert ein Verhältnis von ca. 45 % Wohnen zu 55 % Gewerbe an der zulässigen Geschossfläche im Plangebiet. Eine deutliche Erhöhung des Wohnanteils ist an diesem Standort angesichts der vorgenannten Rahmenbedingungen nicht möglich.

 

Die vorhandenen Quartiere in der Rummelsburger Bucht sind überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt. Angesichts dieser Nutzungsstruktur ist ein etwas höherer Anteil gewerblicher Nutzungen am Ostkreuz vertretbar. Eine angemessene Nutzungsmischung trägt auch zu einer Stadt der kurzen Wege und damit zur Verkehrsreduzierung bei.

 

 

Zu 5.)

 

Soziale Infrastruktur

 

Im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung haben die zuständigen Fachämter Bedarf an einer Grundschule und einer weiteren Kindertagesstätte angemeldet. Eine Kindertagesstätte ist in den geplanten Baugebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-4 planungsrechtlich zulässig. Eine Grundschule soll voraussichtlich auf dem Grundstück Hauptstraße 8 und damit innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs errichtet werden; hierfür wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XVII-9-1 gefasst. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, ob eine Grundschule auf diesem Grundstück realisiert werden kann. Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse zeigen, dass das Grundstück ausreichend groß ist, um die gemäß Raumprogramm für eine dreizügige Grundschule erforderlichen Räume in den Bestandsgebäuden und einem Ergänzungsbau auf dem Grundstück unterbringen zu können, ebenso die notwendigen Freiflächen. Die benötigte Sporthalle soll voraussichtlich auf dem Grundstück Hauptstraße 10 (östlich der Georg-Löwenstein-Straße) untergebracht werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen