Drucksache - DS/0345/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des o. g. Gebietes ersucht, sich gegenüber dem Senat für folgende Positionen einzusetzen:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zu 1.)
Verzicht des Landes Berlin auf einen möglichst hohen Verkaufserlös, Schaffung von preiswertem und familienfreundlichem Wohnraum
Die Zuständigkeit für die Vermarktung der Grundstücke liegt nicht beim Bezirk. Nach Abstimmung mit der für die Vermarktung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV kann hierzu folgendes ausgeführt werden:
Da die betreffenden Bauflächen gemäß BauGB § 165 ff. noch dem Entwicklungsrecht unterliegen, gelten außer der LHO auch die Regelungen des besonderen Städtebaurechts und die Verpflichtung, zum Verkehrswert zu veräußern (§ 169 Abs. 8 BauGB). Wenn unterhalb des Verkehrswertes verkauft werden soll, wäre hierfür eine Zustimmung seitens der Senatsverwaltung für Finanzen und des Parlaments erforderlich. Dies würde allerdings die Finanzierungsbasis für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme unterlaufen, da die Einnahmen für die Durchführung der erforderlichen Ordnungsmaßnahmen und die Herstellung der Erschließungsanlagen benötigt werden. Auf Einnahmen aus den Verkäufen kann insofern nicht verzichtet werden. Dies kann auch aus Gründen der Gleichbehandlung im Entwicklungsbereich nicht erfolgen, da andere Eigentümer ebenfalls zum Verkehrswert haben kaufen müssen bzw. von privaten Eigentümern ein Ausgleichsbetrag zur Abschöpfung der entwicklungsbedingten Wertsteigerung erhoben wurde. Diese Mittel waren ebenfalls zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen/Erschließungen herangezogen worden.
Zu 2.) und 4.)
Schaffung von preiswertem und familienfreundlichem Wohnraum
Nach Abstimmung mit der für die Vermarktung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV kann hierzu Folgendes ausgeführt werden:
Zur Sicherstellung des Entwicklungsziels und Abstimmung eines Gesamtkonzeptes wurden die Käufer für die landeseigenen Flächen bereits festgelegt. Eine größere Baufläche mit notwendiger Arrondierung befindet sich im Privateigentum.
Der Vergabe der Grundstücke hat der Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses bereits seine Zustimmung erteilt. Insofern entfallen etwaige weitere Vergabeverfahren.
Eine Baufläche wird an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft (HoWoGe) vergeben, die einen Anteil von einem Drittel des Wohnraums mit sozialverträglichen Mieten herstellen wird. Bei den weiteren Bauflächen wird dies Verhandlungssache sein.
Im benachbarten Friedrichshain-Kreuzberger Teil des Entwicklungsbereichs wird in Kürze ebenfalls eine Baufläche an die HoWoGe veräußert, eine weitere wurde bereits an eine Baugruppe verkauft.
Zu 3.)
Verhältnis Wohnungsbau – Gewerbeflächenbau
Ein hoher Anteil der Baukörper grenzt an stark belastete Verkehrstrassen und kann aufgrund der Immissionsbelastung nur als Mischgebiet ausgewiesen werden. Durch den Wegfall der im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Punkthäuser im südlichen Teil des Mischgebiets MI 4 erhöht sich der Anteil der an die Straßen grenzenden Baukörper noch. Damit der Gebietscharakter des Mischgebietes gewahrt bleibt, müssen hier auch gewerbliche Nutzungen entstehen (idealtypisch etwa 50 % Wohnen, 50 % Gewerbe).
Im Eckbereich Kynaststraße / Hauptstraße soll ein Quartierszentrum entstehen; dies entspricht den vielfach geäußerten Wünschen vieler Einwohnerinnen und Einwohner der Rummelsburger Bucht. Um hier auch großflächige Einzelhandelsbetriebe unterbringen zu können, ist eine Ausweisung als Kerngebiet erforderlich. Im Kerngebiet sind auch Wohnungen ausnahmsweise zulässig, allerdings nur in einem untergeordneten Anteil.
Daraus resultiert ein Verhältnis von ca. 45 % Wohnen zu 55 % Gewerbe an der zulässigen Geschossfläche im Plangebiet. Eine deutliche Erhöhung des Wohnanteils ist an diesem Standort angesichts der vorgenannten Rahmenbedingungen nicht möglich.
Die vorhandenen Quartiere in der Rummelsburger Bucht sind überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt. Angesichts dieser Nutzungsstruktur ist ein etwas höherer Anteil gewerblicher Nutzungen am Ostkreuz vertretbar. Eine angemessene Nutzungsmischung trägt auch zu einer Stadt der kurzen Wege und damit zur Verkehrsreduzierung bei.
Zu 5.)
Soziale Infrastruktur
Im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung haben die zuständigen Fachämter Bedarf an einer Grundschule und einer weiteren Kindertagesstätte angemeldet. Eine Kindertagesstätte ist in den geplanten Baugebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-4 planungsrechtlich zulässig. Eine Grundschule soll voraussichtlich auf dem Grundstück Hauptstraße 8 und damit innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs errichtet werden; hierfür wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XVII-9-1 gefasst. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, ob eine Grundschule auf diesem Grundstück realisiert werden kann. Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse zeigen, dass das Grundstück ausreichend groß ist, um die gemäß Raumprogramm für eine dreizügige Grundschule erforderlichen Räume in den Bestandsgebäuden und einem Ergänzungsbau auf dem Grundstück unterbringen zu können, ebenso die notwendigen Freiflächen. Die benötigte Sporthalle soll voraussichtlich auf dem Grundstück Hauptstraße 10 (östlich der Georg-Löwenstein-Straße) untergebracht werden.
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