Drucksache - DS/0189/VII  

 
 
Betreff: Sachstand Konfliktpunkte Biotopverbund
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
08.01.2013 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(bezieht sich auf das Kapitel 2.2.5.7 im Landschaftsrahmenplan 2006)

 

In Bezug auf den Biotopverbund, dessen rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Umsetzung hat sich seit dem Landschaftsrahmenplan 2006 einiges an Veränderungen eingestellt. Im Folgenden wird auf die veränderten Gesetze und Richtlinien auf Bundes- und Landesebene, auf Grundsätze der bisherigen und aktuellen Biotopverbundplanung, auf erfolgte Maßnahmenumsetzungen und schließlich auf den weiteren Entwicklungsbedarf für den Biotopverbund im Bezirk Lichtenberg eingegangen.

 

 

A) Grundlagen (Gesetze & Richtlinien):

 

Bundesnaturschutzgesetz 2009[1]

 

Angaben zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds und der Biotopvernetzung sollen laut § 9 Abs. 3 Punkt 4 BNatSchG in Landschaftsrahmenplänen dargestellt werden.

 

Konkrete Angaben, Größe und Vorgehensweise beim Schutz von Natur und Landschaft in Form eines Biotopverbundsystems, liefern § 20 Allgemeine Grundsätze, § 21 Biotopverbund und Biotopvernetzung sowie § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft.

 

Demnach muss ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen werden, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst

 

Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender

Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften

sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer

Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

 

Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu

untereinander ab.

 

Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind, sofern sie dem unter § 21 Abs. 1 formulierten Ziel dienen:

 

-          Naturschutzgebiete nach Maßgabe des § 23 (NSG)

-          Nationalparks oder Nationale Naturmonumente nach Maßgabe des § 24

-          Biosphärenreservate nach Maßgabe § 25

-          Landschaftsschutzgebiete nach Maßgabe § 26 (LSG)

-          Naturpark nach Maßgabe § 27

-          Naturdenkmal nach Maßgabe § 28 (ND)

-          Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)

-          Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30

-          weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes und des Grünen Bandes

-          oberirdische Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen

-          lineare und punktförmige Vernetzungselemente - insbesondere Feldraine, Hecken und Trittsteinbiotope vor allem in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften

 

Vernetzungselemente wie Feldraine, Hecken, Trittsteinbiotope (Kleingewässer), Gewässerrandstreifen und Uferzonen gilt es zu erhalten und vor allem dort zu schaffen, wo sie nicht in ausreichendem Maße für die Biotopvernetzung vorhanden sind.

 

Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten. Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind zu registrieren und zu kennzeichnen. Das Nähere richtet sich nach Landesrecht.

 

Nationale Biodiversitätsstrategie 2007 und Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2012

 

Die Nationale Biodiversitätsstrategie zur biologischen Vielfalt fordert eine Minimierung von Zerschneidungseffekten in der Landschaft, die Vermeidung von Konflikten mit dem länderübergreifenden Biotopverbund bei künftigen Planungen und Projekten (z. B. Siedlungsentwicklung, Verkehrswege, Ressourcennutzung),die Reduzierung der wesentlichen Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen (z. B. nicht nachhaltige Nutzungen, stoffliche Einträge, Beeinträchtigung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes, nichtstoffliche Beeinträchtigungen wie Licht und Lärm, Zerschneidung), die Regeneration und Neuentwicklung gefährdeter Biotoptypen und Biotopkomplexe und  die Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräumen (z. B. Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Teile des Grünlands).[2]

 

Die nationale Strategie unterstreicht die zentrale Rolle des Biotopverbundes und eines funktionierenden Schutzgebietsnetzes für den Erhalt reproduktiver Arten (Artenschutz) und den Erhalt der biologischen Vielfalt. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Biotopverbunds für Länder und Kommunen sind u. a. die Ausweisung von Verbindungsgebieten und Verbindungselementen eines länderübergreifenden Biotopverbunds sowie die langfristige Sicherung von Naturschutzprojekten.[3]

 

In der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt[4] bekennt sich Berlin zur Umsetzung des Berliner Biotopverbundsystems, wobei auch neue Erkenntnisse über Zielarten berücksichtigt werden sollen. Die Umsetzung des Berliner Biotopverbundsystems erfolgt auf der Basis der vorhandenen Grundbaussteine wie z.B. das Zielartenkonzept, welches zur größtmöglichen Wirksamkeit mit dem Land Brandenburg abzustimmen ist.

Im Zuge des Zielartenkonzepts wurden dem Bezirk Lichtenberg die Verantwortlichkeit für die Zielarten Feldhase und Rotbauchunke übertragen.

 

Landschaftsprogramm (LaPro) für Berlin 2004

 

Folgende erforderliche Maßnahmen nennt das Landschaftsprogramm:

 

?         Steigerung der Biotopqualität vorhandener Landwirtschaftsflächen und Wiederherstellung von Feldern und Wiesen

?         Intensivnutzungen und landschaftsuntypische sowie belastende Freizeitnutzungen sind zu begrenzen

?         Förderung der hochgradig gefährdeten Ackerwildpflanzen und der auf sie angewiesenen Fauna

?         Entwicklung der typischen Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, unbefestigte Feldwege, Gräben, Pfühle usw. durch Biotoppflegekonzepte

 

Weiterhin bedürfen die dörflichen Strukturen sowie die gewachsenen räumlichen Beziehungen zwischen Dorf, Feldflur, Wald usw. einer gezielte Pflege und Entwicklung. Eine Renaturierung der Grabensysteme und die Neuschaffung von Feuchtgebieten für durchziehende Watvögel im Bereich der Rieselfelder sind laut Landschaftsprogramm zu prüfen.

 

Artenhilfsprogramm Berlin

 

Das Artenhilfsprogramm beschreibt die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Populationen von einzelnen besonders gefährdeten Arten oder Artengruppen. Das Landschaftsprogramm benennt für eine Reihe von Arten Artenhilfsprogramme (AHP), die bereits erarbeitet und mit unterschiedlicher Intensität auch in die Praxis umgesetzt worden sind (z. B. Rotbauchunke, Wechselkröte, Fledermäuse, Ringelnatter). Die AHPe stellen jedoch ein dynamisches Hilfsmittel dar, dessen Anpassung und Fortschreibung den jeweiligen Kenntnis- und Wissenschaftssachstand berücksichtigt. Des Weiteren werden die Arten genannt, für die Artenhilfsprogramme erforderlich sind (z. B. Feldhase, Wasserspitzmaus, Weißstorch, Zauneidechse, Kammmolch usw.).

 

 

B) Grundsätze der bisherigen und aktuellen Biotopverbundplanung in Lichtenberg

 

Eine Verknüpfung der Biotope untereinander und zu den angrenzenden Landschaftsräumen sollte gerade bei hoher baulicher Dichte entwickelt werden, um ein örtliches Biotopverbundsystem zu erhalten. So sollten bei der Gestaltung der Siedlungsfreiräume vornehmlich großkronige Parkbäume, Feldgehölze und sonstige gebietstypische, traditionelle Arten verwendet werden. Besonders schutzwürdige Bestandteile des Biotopverbundsystems stellen folgende dar:

 

- Stadtbrachen (im Innenbereich z. B. großräumige Restflächen „Weiße Taube zwischen Landsberger Allee und Ferdinand-Schultze-Str.)

- alte Friedhöfe (z. B. Konrad-Wolf-Straße)

- Parkanlagen (z. B. Obersee-Orankesee und Stadtpark Lichtenberg)

- Kleingärten (z.B. KGA Land in Sonne, KGA Bielefeldt)

- Landwirtschaftliche Flächen im Norden des Bezirks (Ortsteile Malchow, Neu-Hohenschönhausen, Wartenberg und Falkenberg)

- gut ausgebildete Verbindungsbiotope (einige gesäumte Gräben, Bahntrassen mit ihren Randbereichen, breite Grünstreifen sowie Baumreihen und Heckenpflanzungen an Straßen, Ackerland und Weideflächen),

 

die im Hinblick auf ein Biotopverbundsystem erhalten, entwickelt und renaturiert werden sollten.

 

Das im Landschaftsprogramm aus Gründen der Erholungsanforderung beschriebene Entwicklungsziel einer Umgestaltung mehrerer Landwirtschaftsflächen zur Parkanlage wird hier mit den Entwicklungszielen des Biotop- und Artenschutzes als miteinander vereinbar bezeichnet, sofern die kulturlandschaftlichen Besonderheiten nicht nur erhalten bleiben, sondern auch ihre gezielte Entwicklung zum gestalterischen Leitbild dieser Erholungsgebiete gerecht wird.

 

C) Erfolgte Maßnahmenumsetzungen im Bezirk Lichtenberg

 

Im Landschaftsrahmenplan 2006 wurden im Kapitel 2.2.5.7 Konfliktpunkte des Biotopverbundes identifiziert und Vorschläge zur Entwicklung formuliert. Es wurde in Verbindung mit dem LRP eine Karte zum Biotopverbund erstellt.

 

Folgende Arbeiten und Maßnahmen wurden seitdem im Fachbereich Naturschutz- und Landschaftsplanung des Umwelt- und Naturschutzamtes durchgeführt:

 

1.      Erstellung von handhabbaren Planungsdokumenten für die Biotopverbundplanung: Biotopverbundkarte & Konfliktpunktekatalog mit einem Stand vom April 2010

 

2.      Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundsystems

 

Die detaillierten Umsetzungen werden im Folgenden erläutert.

 

1.                  Erstellung von handhabbaren Planungsdokumenten für die Biotopverbundplanung: Biotopverbundkarte & Konfliktpunktekatalog mit einem Stand vom April 2010

 

Im Jahr 2010 wurden vom Umwelt- und Naturschutzamt eine aktualisierte Biotopverbundkarte (Stand April 2010) und parallel dazu ein Konfliktpunktekatalog 2010 erstellt. Darin werden 28 Konfliktpunkte im Bezirk Lichtenberg mit Kartenausschnitt, Foto und Beschreibung erläutert sowie Lösungsansätze (so weit möglich) benannt.

 

Die Biotopverbundkarte wird derzeit nochmals aktualisiert.

 

2.                  Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundsystems

 

2a) Verbesserung der Durchgängigkeit des Biotopverbundsystems

-          An der Hohenschönhauser Str. wurde 2006 ein Kleintier- und Amphibienleitsystem (insgesamt ca. 300 m) mit 3 Straßenunterführungen gebaut. Somit wurde der Konfliktpunkt 18 im Konfliktkatalog beseitigt. Der bezirksübergreifende Biotopverbund Lichtenberg – Marzahn-Hellerdorf erfährt dadurch eine enorme Aufwertung.

-          Die Biotopverbindung zwischen Berl und Hechtgraben wurde im Jahr 2010 durch die Bordsteinabsenkung in der Wohngebietsstraße Am Berl verbessert. Eine Beschilderung  der Bordsteinabsenkung als Maßnahme des Amphibienschutzes muss noch erfolgen (siehe BA-Beschluss 117/10 „Lichtenberger Amphibien mit europäischer Bedeutung“) und ist auch für die Außendarstellung/ Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks von Bedeutung.

-          Im Zuge des Rückbaus vom Güterbahnhof Roeder im LP Herzberge wurde eine Grünverbindung angelegt und somit die Biotopentwicklungslinie im Bereich Herzberge zu einer real existierenden Verbundlinie entwickelt.

 

2b) Verbesserung/ Schaffung/ Sicherstellung von großflächigen Habitatstrukturen für Tiere und Pflanzen

 

-          LP Herzberge: im Bereich der ehemaligen Gewächshäuser fand eine Flächenentsiegelung statt

-          Entschlammung des Gehrensees und des Mühlengrundteichs ? erhebliche Habitatverbesserung

-          Bei der Verpachtung bezirkseigener Landwirtschaftsflächen werden in den Pachtverträgen Kriterien des Naturschutzes berücksichtigt (Strukturierung, Dünger- und Herbizideinsatz, etc.)

-          extensive Grünflächenpflege durch Beweidung mit z. T. alten Nutztierrassen (Schottische Hochlandrinder, Heckrinder, Koniks, Rauwolliges Pommersches Landschaf) im Norden des Bezirks und im Landschaftspark Herzberge ? gleichzeitig ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur urbanen Landwirtschaft

-          extensive Pflege öffentlicher Grünflächen durch das Bezirksamt auf Grundlage von BA-Beschlüssen (siehe BA-Beschlüsse für Detailinformationen 163/09 „Blühende Landschaften in Lichtenberg“ und 119/10 „Blühende Wiesen, gesunde Bäume und Artenvielfalt“)

-          LSG-Unterschutzstellung für Norden (Wartenberger/Falkenberger Feldmark und Gehrenseebereich), Herzberge, Biesenhorster Sand in Vorbereitung

 

 

2c) Verbesserung/ Schaffung/ Sicherstellung von punkt- und linienförmigen Vernetzungselementen des Biotopverbundes

 

-          Seit dem Jahr 2000 wurden unter der Regie des Umwelt- und Naturschutzamtes 17 Kleingewässer im Bezirk angelegt (z. B. 5 neue Kleingewässer im LP Herzberge, Molchteich, Scheunenpfuhl, etc.)

-          Der Arbeitskreis Umweltbildung und Naturschutz, in dem das Umwelt- und Naturschutzamt als Gründungsmitglied eine Vertretung stellt, pflanzt seit vielen Jahren in zweijährlichen Pflanzaktionen an der Ahornallee in der Wartenberger Feldmark Feldhecken.

-          Es erfolgt die Umsetzung des Heckenpflegekonzeptes in der Falkenberger Feldmark durch das Bezirksamt.

-          Renaturierung des Hechtgrabens erfolgte 2005 durch die Senatsverwaltung. Derzeit  werden die Uferbereiche des Orankesees durch das Umwelt- und Naturschutzamt naturnah umgestaltet. Dies kommt vor allem den wassergebundenen Lebensformen zugute.

-          In Falkenberg wurde ein Fledermaus-Winterquartier gebaut.

-          Der Erhalt der Eichen für den Heldbock im Bereich der Trabrennbahn Karlshorst und neuer potentieller Lebensräume im Kiefern-Eichen-Wäldchen wurde gesichert.

-          Dohlenkästen wurden in der Rummelsburger Bucht angebracht.

-          Eine Weißstorch-Nisthilfe in Wartenberg befindet sich in der Bauvorbereitung.

 

 

D) Entwicklungsmöglichkeiten im Bezirk Lichtenberg

 

Betrachtet man den Nordteil des Bezirks mit seinen Schutzgebieten, ist ein bestimmtes Netz erkennbar, jedoch sind die Schutzgebiete immer noch unzureichend miteinander verbunden. Stellen Schutzgebiete als Hauptlebensräume und Reproduktionsebenen den Ausgangspunkt für den Biotopverbund dar, ist jedoch eine flächenmäßige Erweiterung geschützter Flächen in naher Zukunft kaum realisierbar. Eine Extensivierung der Nutzung des Umfeldes sollte somit angestrebt werden, um dadurch eine Vergrößerung der potenziellen Lebensräume der Schutzgebiete zu erreichen. Ferner würden Rand- bzw. Pufferzonen geschaffen werden. Da eine allgemein hohe Intensität der Flächennutzung im Bezirk vorhanden ist, wird an den Biotopverbund eine sehr hohe Anforderung gestellt.

 

Biotopverbindungen in Lichtenberg

 

Hauptstrukturen eines Verbundes im Bezirk bilden die einzelnen Linien, die auf der „Karte Biotopverbund“ sichtbar sind. Dabei sind einerseits der Bestand des Biotopverbundes und andererseits die angestrebte Biotopverbund-Entwicklung dargestellt. Beide Darstellungsformen zeichnen ein Verbundsystem eines möglichen zukünftigen Biotopverbunds im Bezirk. Des Weiteren werden Konfliktpunkte dargestellt, die mögliche Biotopverbindungen unterbrechen und vorhandene Verbindungen beeinträchtigen. Die in der Karte abgebildeten Konfliktpunkte (1-28) sind im Konfliktkatalog aufgelistet. Im Folgenden werden die einzelnen Verbundsysteme erläutert und Vorschläge zur Entwicklung gemacht:

 

Der zu entwickelnde Biotopverbund, ausgehend von Konfliktpunkt 1 über die Konfliktpunkte 2 und 3, verbindet den nördlichen Teil Malchows mit dem Koppelgraben im NSG „Falkenberger Rieselfelder“.

Um die Falkenberger Rieselfelder befinden sich für den Biotopverbund wertvolle Einzelbiotope, wie den Berlpfuhl, der Pappelpfuhl und verschiedene Feuchtgebiete. Um den Zustand erhalten und verbessern zu können, ergeben sich Maßnahmen zur Sicherstellung, zur Entwicklung und Renaturierung der Gebiete sowie der landschaftsräumlichen Zusammenhänge. Es können beispielsweise typische Landschaftselemente wie Feldraine, Gehölze, Gräben, Hecken, Alleen und Pfuhle wiederhergestellt und angelegt werden. Ferner ist eine Verbesserung der naturverträglichen Erholungsnutzung anzustreben, daher die Verlagerung störender und untypischer Nutzungen. Dieser Verbund wird durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. der Bau von Amphibientunnel oder durch Straßenberuhigung, funktionsfähig.

Ausgehend vom Millionengraben ist ein Verbund mit dem Gehrensee anzustreben, der durch den Konfliktpunkt 5 – der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße – unterbrochen wird. Die Problematik kann durch verkehrsberuhigende Maßnahmen beschränkt vermindert werden. Ferner ist ein bestehender Biotopverbund entlang des Gehrenseegrabens funktionsfähig.

 

Ein weiterer Biotopverbund für Amphibien schließt sich südlich der eben beschriebenen Verbundsmöglichkeit entlang des dargestellten Grabens an. Die Funktionsfähigkeit ist gewährleistet, da keine größeren Barrieren auftreten.

 

Der durch Konfliktpunkt 15 gestörte Verbund zwischen Gutsteich Falkenberg und Millionengraben, der sich im östlichen Teil von Falkenberg befindet, kann durch eine verbesserte Durchgängigkeit des Millionengrabens entwickelt werden. Darüber hinaus ist die Renaturierung des Millionengrabens anzustreben.

Der bestehende Biotopverbund zwischen dem Gutsteich Falkenberg und dem Hechtgraben soll ab dem Konfliktpunkt 8 weiter geführt werden über den Malchower See entlang des Fließgrabens nach Pankow. Die Gebiete des Gutsparks Malchow, der Malchower See, das Wartenberger und das Falkenberger Luch sowie der Gutspark Falkenberg sind bei diesem Verbund die wichtigsten Bestandteile. Die einzelnen Kleingewässer, wie der Krummer Pfuhl, der Treue Herzenspfuhl und der Dorfteich Wartenberg spielen ebenfalls eine große Rolle. Dieser Verlauf wird nach Lösen der Konfliktpunkte 8, 11 und 12 ohne größere Probleme funktionsfähig.

Die Verbindung zwischen dem Treue Herzenspfuhl und Krummer Pfuhl wird durch die Dorfstraße (Konfliktpunkt 10) beeinträchtigt. Der Konfliktpunkt 13 beschreibt eine Barriere zwischen dem Krummen Pfuhl und dem Wartenberger / Falkenberger Luch.

 

Der Verbund zwischen dem Schälingsgraben und dem Hechtgraben (Wartenberger Weg) im westlichen Teil von Wartenberg gewann durch die Neuanlage von Gewässern im Gebiet der Wartenberger Feldmark an großer Bedeutung, vor allem für die Anbindung in das Umland.

 

Der vorhandene Verbund zwischen Marzahn-Hellersdorf und Pankow, entlang des Reichsbahnringes, eingeschlossen der Konfliktpunkte 17, 8, 7, 4 und 1 ist ebenfalls funktionsfähig. An der Bahntrasse sind großflächige Randbereiche vorhanden, die sich gut für den Biotopverbund eignen würden. Problematisch wird es für bodengebundene Tiere am Wartenberger Weg, an der Falkenberger Chaussee sowie an der B1, da diese Punkte zu schwer überwindbaren Barrieren werden. Eine Konfliktlösung in diesen Bereichen wäre durch eine Untertunnelung oder durch Nutzung der Brücken als Übergang zu erreichen.

 

Ein Wanderweg für Amphibien befindet sich entlang des Dorfgrabens Malchow. Er zieht sich in südliche Richtung vom Teich Margaretenhöhe über das NSG Malchower Aue sowie dem Malchower See in den Fenngraben. Der Wartenberger Weg (Konfliktpunkt 6) sowie die Brücke (Konfliktpunkt 4) stellen hier Konfliktpunkte dar.

 

Der durch die Konfliktpunkte 14 und 16 gestörte Verbund entlang des südlichen Seelgrabens in Falkenberg kann durch die Schaffung von Überquerungsmöglichkeiten über die Dorfstraße und der Hohenschönhauser Straße (Amphibientunnel sowie Nutzbarmachung der Brücke) verbessert werden. Die Dorfstraße in Falkenberg stellt hier den Konfliktpunkt 14 dar. Die Möglichkeit einer Untertunnelung der Straße für bodengebundene Tiere ist hier am Dorfeingang möglich. Der Verbund ist grenzübergreifend (nach Marzahn-Hellersdorf) und vollstreckt sich entlang des Grenzgrabens.

 

Der Wanderweg der Amphibien von Neu-Hohenschönhausen über die Bezirksgrenze zum Grenzgraben in Marzahn-Hellersdorf wurde durch die Anlage des Kleintierleitsystems von 300 m Länge und 3 Straßenunterführungen entlang der Hohenschönhauser Straße auf Höhe des LSG Falkenberger Krugwiesen ermöglicht, der im Konfliktkatalog benannte Konfliktpunkt 18 somit eliminiert.

 

Ein Verbund von dem Malchower Auenpark entlang der Bezirksgrenze nach Pankow ist anzustreben. Es treten keine größeren Konflikte bei der Durchgängigkeit des Verbundes auf.

 

Südlich der Darßer Straße befindet sich der Darßer Graben. Dort existiert ein funktionsfähiger Wanderweg für Amphibien in Richtung Pankow.

 

Die Verbindung zwischen dem Faulen See und der Kleingartenanlage „Land in Sonne“ ist herzustellen, wobei die Wartenberger Straße (Konfliktpunkt 20) sowie die Pablo-Picasso-Straße (Konfliktpunkt 19) als Barriere wirken. Diese Verbindung stellt eine wichtige Querverbindung dar, weil diese den Austausch zwischen den Schutzgebieten und dem Umland verbessern würde. Deshalb ist in nächster Zeit eine Untertunnelung als Konfliktlösung anzustreben, die wahrscheinlich an großen finanziellen Aufwand gebunden ist.

 

Ein weiterer Verbund erstreckt sich vom Pappelpfuhlbecken in nördliche Richtung entlang des Industriebahnhofs vorbei am Obersee / Orankesee bis nach Pankow. Wichtig sind hier der Faule See und der Bereich Orankesee als Bestandteil des möglichen Verbundes. Da die Bahntrasse zurzeit als Industriebahnhof genutzt wird, ist eine langfristige Verwirklichung schwierig, sollte aber in weitere Planungen mit einbezogen werden. Konfliktbereiche stellen die Hansastraße (Konfliktpunkt 21) und die Suermondtstraße (Konfliktpunkt 23) als Überquerungshindernis dar.

 

Eine weitere Wandermöglichkeit für Amphibien erstreckt sich von den Kleingartenanlagen „Land in Sonne“ und „Mühlengrund“ entlang der Tamselerstraße nach Pankow. Die Straße stellt hier wiederum den Konfliktpunkt 22 dar.

 

Eine Biotopverbindung ist wünschenswert entlang des Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgrabens vom Pappelpfuhlbecken zum städtischen Zentralfriedhof Friedrichsfelde. Allerdings ist eine Verbindung für bodengebundene Arten zwischen dem Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgraben und dem Friedhof aufgrund der langen Verrohrung nicht machbar. Der Konfliktpunkt 24 stellt hier eine Barriere dar, weil eine ausreichende Durchlässigkeit des Rohres nicht gewährleistet ist. In nördliche Richtung erstreckt sich ein bereits funktionsfähiger Biotopverbund nach Marzahn-Hellersdorf entlang des Grenzgrabens.

Ferner ist sie als Anbindung zur Wuhle gedacht. Insofern ist der nord-östliche Teil dieser Querverbindung gesondert zu betrachten. Die Dorfstraße in Falkenberg stellt hier den Konfliktpunkt 14 dar. Die Möglichkeit einer Untertunnelung der Straße für bodengebundene Tiere ist am Dorfeingang möglich.

 

Ausgehend vom Kinderkrankenhaus „Lindenhof“ erstreckt sich ebenfalls ein funktionsfähiger Biotopverbund, der um das Krankenhaus Herzberge in östliche Richtung erweitert werden soll. Die als Verbindungselement genutzt Brücke beschreibt den Konfliktpunkt 25. Diese ist zeitweilig durch einen Zaun versperrt. Der Feldhase kann die Barriere nur schwerlich überwinden. Den Tieren bleibt nur die Möglichkeit über die stark befahrene Rhinstraße zu laufen. Die Behebung des Konfliktpunktes wäre hier schnell und einfach durch die Entfernung des Zaunes oder eine geeignete Zaunöffnung als Durchschlupf realisierbar. Derzeit gibt es Überlegungen für die Schaffung einer Grünbrücke. Ein Gespräch mit der DB AG ist in Vorbereitung.

 

Ausgehend vom Stadtparktheater (nahe Möllendorffstraße) erstreckt sich entlang der westlichen Bezirksgrenze ein funktionsfähiger Biotopverbund für Amphibien, welcher sich weiter in nördlicher Richtung zum Ortsteil Fennpfuhl ausdehnt.

 

Die S-Bahntrasse von Friedrichshain-Kreuzberg nach Hellersdorf, südlich des städtischen Zentralfriedhofs Friedrichsfelde, entspricht einem Biotopverbund, welcher durch Brücke Rhinstraße, Konfliktpunkt 26, beeinträchtigt wird. Diese Verbindung sollte bei weiteren Planungen mit in Betracht gezogen werden.

 

Ein weiterer Biotopverbundbesteht insbesondere für Amphibien entlang des Kraatz-Tränke-Grabens. Er führt durch den Tierpark bis in den Bezirk Marzahn-Hellersdorf weiter. Ein wichtiger Bestandteil ist der Tierpark Friedrichsfelde, der mit vielen Kleingewässern ausgestattet ist Allerdings ist eine Verbindung für bodengebundene Arten zwischen dem Kraatz-Tränke-Graben und dem Tierpark eingeschränkt funktionsfähig, da eine Querung der Straße Am Tierpark nur in den Nachtstunden möglich ist.

Eine weitere S-Bahntrasse von Friedrichshain-Kreuzberg nach Hellersdorf, südlich des Tierparks, übernimmt ebenfalls die Funktion eines Biotopverbundes. Die Brücke über die Treskowallee bildet hier den Konfliktpunkt 27.

 

Die Verbindung zwischen den Bezirken Friedrichshain, Lichtenberg und Köpenick stellt einen Verbund dar. Eine Anbindung nach Treptow wäre weiterhin denkbar. Die Brücke der S-Bahn-Trasse über die Treskowallee bildet allerdings den Konfliktpunkt 28. Insofern wäre zu prüfen, inwieweit die Brücke als Übergang genutzt werden kann.

 

Ein Biotopverbund – eventuell auch als Abzweigung vom zuvor erwähnten Biotopverbund in südöstliche Richtung - für die Zauneidechse wäre auf dem Gelände der Trabrennbahn, ausgehend von der Wandlitzstraße nach Köpenick, denkbar.

 

Eine weitere Biotopverbindung erstreckt sich entlang des Rummelsburger Sees. Dieser Biotopverbund funktioniert ohne größere Probleme. Eine Verlängerung des Verbundes durch das Gewerbegebiet und durch das Waldgebiet am Heegemeister Weg nach Treptow Köpenick ist anzustreben.

 

In nord-südlicher Erstreckung befindet sich im Ortsteil Karlshorst der Biotopverbund im Gebiet des Biesenhorster Sand.

 

 


[1] vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 01.03.2010

[2] (2007): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, S. 29

[3] BMU (2007): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, S. 64

[4] Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt – Begründung, Themenfelder und strategische Ziele, Entwurf Januar 2012 (vor Senatsbeschluss), S. 16

 
 

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