Drucksache - DS/0162/VII  

 
 
Betreff: Nicht mehr Verlaufen zur Stasi-Gedenkstätte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
03.04.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur (teilweise gemeinsam mit dem Ausschuss Schule und Sport) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Kultur PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV hat beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, dahingehend tätig zu werden, dass innerhalb des Bezirks an besonders geeigneten Stellen auf die Gedenkstätten Hohenschönhausen und Normannenstraße sowie das Museum Berlin-Karlshorst aufmerksam gemacht wird. Die Institutionen sind bei der Suche nach derartigen Stellen einzubeziehen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt teilt mit, dass am S-Bahnhof Hohenschönhausen Hinweisschilder zur Gedenkstätte Hohenschönhausen angebracht wurden. Diese weisen auf die Fahrverbindung – Bus 256 bis Haltestelle Konrad-Wolf-Straße/Freienwalder Straße – hin.

 

Hinweisschilder zur Gedenkstätte Normannenstraße und zum Museum Karlshorst wurden bereits vor einiger Zeit montiert. Das Bezirksamt sieht die vorhandene Beschilderung als ausreichend an.

 

 

                            Ausdruck vom: 03.02.2016

                            Seite: 1/1

 
 

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