Drucksache - DS/0143/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
In Umsetzung des Beschlusses hat sich das Bezirksamt in einem Brief an Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Michael Müller, gewandt und um Beantwortung gebeten.
Am 17.04.2013 hat der Senator mitteilen lassen, dass die Erhebungen zum Mietspiegel 2011 zu 45 % Neuvertragsmieten und zu 55 % Bestandsmietveränderungen berücksichtigt haben. Für den Mietspiegel 2013 konnten Mieten berücksichtigt werden, die zum 01.09.2008 oder später neu vereinbart wurden bzw. die sich seit dem 01.09.2008 verändert haben.
Der Senator verweist auf die verschiedenen Anträge und Initiativen, die auf Bundesebene eine Veränderung dieser "Vier-Jahresfrist" anstreben. Bis dahin muss der Berliner Mietspiegel weiterhin nach den derzeit bestehenden gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. (Anlage: Schreiben vom 17. 04.2013).
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