Drucksache - DS/0115/VII  

 
 
Betreff: Transparenzkodex in die Jugendhilfe!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
01.02.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
07.03.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
04.04.2012 
7. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
10.10.2012 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
07.02.2012    2. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses      
05.06.2012    7. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Forum_KodexJA1108  
Dringliche BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, zukünftig

 

1.        beim Abschluss aller Leistungsverträge

a.   den Beitritt der Träger zur „Initiative transparente Zivilgesellschaft“ zu empfehlen,

b.   eine transparente innerträgerschaftliche Kommunikation anzuregen und die Träger dabei auf Wunsch zu unterstützen sowie

 

2.              bei der Personalerhebung im Rahmen von Leistungsverträgen im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung zusätzlich folgende Kriterien zu berücksichtigen:

 

a.              Befristungsdauer der Arbeitsverträge des Fachpersonals

b.              Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals sowie

c.              Informationspflicht zum Einsatz von Zeit- bzw. Leiharbeitskräften.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.

 

Die Leistungsverträge für das Jahr 2013 enthalten in § 3 „Pflichten des Trägers“ im Punkt (8) folgenden Hinweis: „Dem Träger wird empfohlen, die Selbstverpflichtungserklärung der „Initiative transparente Zivilgesellschaft“ zu unterzeichnen. Sofern der Träger dieser Empfehlung folgt bzw. der Initiative beigetreten ist, zeigt er dies gegenüber dem Jugendamt an.“

 

Die zuständigen Fachkräfte des Jugendamts stehen den Projekten und den Trägern beratend zur Verfügung.

 

Zu 2.

 

Die Meldung des Fachpersonals (Anlage der Leistungsverträge) beinhaltet für Fachkräfte folgende Positionen:

 

?         Name, Vorname             

?         Ausbildung als             

?         im Projekt beschäftigt als             

?         im Projekt beschäftigt seit             

?         Datum vom vorliegenden Führungszeugnis              

?         Vergütungssystem             

?         geplante Vergütungsgruppe             

?         Arbeitszeit Std./Wo.

?         Laufzeit des Arbeitsvertrages

 

Dieser Meldebogen wurde erweitert um Angaben zu

 

?         a) Zusatzkräften,

?         b) Leiharbeitskräften,

?         c) Zeitarbeitskräften.

 

Aussagen zu Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals werden zukünftig in den regelmäßig stattfindenden Konzeptionsgesprächen erhoben.

 
 

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