Drucksache - DS/0003/VII  

 
 
Betreff: Antrag zur Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg, B`90/Die GrünenFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.10.2011 
1. (konstituierende) Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg, B`90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GOEB PDF-Dokument
GO_BVV_Stand_April_2012  
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument
Änderungsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
GO_BVV_Stand_Mai_2012  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

In § 10 wird als Absatz 3 eingefügt:

Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher schriftlich über ihre

  • unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften,
  • Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden sowie
  • Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Lichtenberg gegeben ist.

Änderungen sind dem Vorsteher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden mit Zustimmung der Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.

 

Begründung:

In der Bezirksverordnetenversammlung gab es bisher weitgehend Konsens, dass Beschlusssituationen zu vermeiden sind, in denen der Verdacht der Befangenheit besteht. Dadurch konnte die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander verbessert werden. Durch die Veröffentlichung der o. g. Daten wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen von demokratischen Organen im Allgemeinen und der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Besonderen gestärkt. Zudem besteht durch die Öffentlichkeit ein Kontrollmechanismus hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Das höchste Gut politischer Glaubwürdigkeit ist die Transparenz von Mandatsträgern. Wir übernehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit anderen vernetzt ist. Dies kann als gewollt gelten. Im Sinne der Transparenz von Entscheidungen soll die Durchsetzung der Befangenheitsregelungen nach § 20 und 21 Verwaltungsverfahrensgesetz erleichtert werden. Die Regelung der bisherigen Lichtenberger Geschäftsordnung zur Befangenheit wird damit weiter qualifiziert.

Zu Beginn der Wahlperiode bzw. nach Beschluss dieses Antrages sollen die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten vom BVV-Büro diesbezüglich einen Fragebogen erhalten. Eine Veröffentlichung der Angaben für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte kann unter Voraussetzung der Zustimmung der Betroffenen über ALLRIS erfolgen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick praktiziert dieses Verfahren bereits erfolgreich.

 

 

 
 

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