Drucksache - DS/0003/VII
In § 10 wird als Absatz 3 eingefügt: Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher schriftlich über ihre
Änderungen sind dem Vorsteher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden mit Zustimmung der Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.
Begründung: In der Bezirksverordnetenversammlung gab es bisher weitgehend Konsens, dass Beschlusssituationen zu vermeiden sind, in denen der Verdacht der Befangenheit besteht. Dadurch konnte die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander verbessert werden. Durch die Veröffentlichung der o. g. Daten wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen von demokratischen Organen im Allgemeinen und der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Besonderen gestärkt. Zudem besteht durch die Öffentlichkeit ein Kontrollmechanismus hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Das höchste Gut politischer Glaubwürdigkeit ist die Transparenz von Mandatsträgern. Wir übernehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit anderen vernetzt ist. Dies kann als gewollt gelten. Im Sinne der Transparenz von Entscheidungen soll die Durchsetzung der Befangenheitsregelungen nach § 20 und 21 Verwaltungsverfahrensgesetz erleichtert werden. Die Regelung der bisherigen Lichtenberger Geschäftsordnung zur Befangenheit wird damit weiter qualifiziert. Zu Beginn der Wahlperiode bzw. nach Beschluss dieses Antrages sollen die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten vom BVV-Büro diesbezüglich einen Fragebogen erhalten. Eine Veröffentlichung der Angaben für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte kann unter Voraussetzung der Zustimmung der Betroffenen über ALLRIS erfolgen.
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick praktiziert dieses Verfahren bereits erfolgreich.
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