Drucksache - DS/2157/VI  

 
 
Betreff: Aktualisierung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts 2011 für den Bezirk Lichtenberg von Berlin (ZEK 2011) - Endbericht (Stand Juni 2011) - Bezug: DS/2052/VI und 2124/VI
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Vorlage z. Beschlussfassung - Anlage 1  
Vorlage z. Beschlussfassung - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

den Endbericht der Aktualisierung des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepts (ZEK 2011) der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin als dringliche Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011 für den Bezirk Lichtenberg von Berlin (Stand Juni 2011).

 

Anlage 1:

Endbericht (Stand Juni 2011) in Papierform und elektronischer Form

Anlage 2:

Endbericht mit kenntlich gemachten Veränderungen (Stand Juni 2011) nur in elektronischer Form

 

Begründung:

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011(ZEK 2011) gibt Richtlinien und Handlungsempfehlungen zur künftigen Entwicklung der räumlichen Angebotsstruktur sowie der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Zentren im Stadtbezirk. Es stellt die Fortschreibung des in 2008 durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossenen ZEK dar. Nach Diskussion der Entwurfsfassung in der BVV und der Abwägung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit  liegt der Endbericht mit Stand Juni 2011 vor.

 

Das Ziel besteht darin, für alle Bürger/-innen die Versorgungssicherheit im Bereich der Nahversorgung zu gewährleisten und qualitativ hochwertige, übergeordnete Zentren zu erhalten und zu stärken.

 

Aufbauend auf der in den bezirklichen Bereichsentwicklungsplanungen und dem Stadtentwicklungsplan Zentren sowie Flächennutzungsplan Berlin dargestellten Zentrenstruktur wird diese konkretisiert.

 

Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept ist als sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Es stellt eine Beurteilungsgrundlage für Einzelentscheidungen im Rahmen von Bauantragsverfahren gemäß § 34 Abs. 3 BauGB dar.

 

 
 

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