Drucksache - DS/2154/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-44
Arbeitstitel: Landsberger Allee 255/267 und 273/275 (Stellplatzanlage)
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)              die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-44 vom 29. Juli 2009 mit Deckblatt vom 26. Juli 2010 für die Grundstücke Landsberger Allee 255/267 und 273/275 sowie die südlich gelegene Stellplatzanlage im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)              mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.02.2011 zur Drucksache Nr. 1994/VI den Bebauungsplan 11-44 vom 29. Juli 2009 mit Deckblatt vom 26. Juli 2010 für die Grundstücke Landsberger Allee 255/267 und 273/275 sowie die südlich gelegene Stellplatzanlage im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-44 entschieden.

 

Mit Schreiben vom 05.05.2011 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes 11-44 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der Senatsverwaltung erforderten Korrekturen/Ergänzungen der Planunterlage und der Begründung des Bebauungsplanes 11-44 (siehe Vermerk vom 17.05.2011). Diese Änderungen oder Ergänzungen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.


Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 44

für die Grundstücke Landsberger Allee 255/267 und 273/275 sowie die südlich gelegene Stellplatzanlage im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

 

                                                                                                                                Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der Sicherung der Stellplatzanlage

                            Anlage 2

 

Vermerk zu den Hinweisen zum Bebauungsplan 11-44 und der Begründung vom 17.05.2011

 

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab im Ergebnis der Rechtskontrolle mit Schreiben vom 05.05.2011 folgende Hinweise:

 

1.      Auf dem Originalplan ist der Hinweis auf das Deckblatt vom 26.07.2010 nachzutragen. Im Festsetzungsvermerk ist noch der BVV- Beschluss vom 24.02.2011 nachzutragen.
 

2.      Auf S.24 unten ist der Hinweis zum Verfahren gem. § 13 BauGB in der Auslegungsbekanntmachung zu ergänzen. Ich empfehle, hier auch die Hinweise zu § 47 VwGO sowie zur Bekanntmachung nicht fristgerecht abgegebener Stellungnahmen wieder zu geben.

 

3.      Die Zitierung des Baugesetzbuches hat sich aktuell geändert :...,zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S.619).

 

4.      Damit unnötige Wiederholungen künftig in der Begründung vermieden werden, sollten die einzelnen Verfahrensschritte mit den dazugehörigen Abwägungen (Beteiligung der Behörden/ Öffentlichkeit) zusammen unter Pkt. Verfahren dargelegt werden.

 

5.  Auf Seite 30 ist klarzustellen, dass nicht ein Fahrrecht, sondern eine Fläche, die mit einem Fahrrecht zugunsten.....zu belasten ist, festgesetzt wird. Die Belastung i.o.S. erfolgt durch Baulast oder durch dingliche Sicherung. Auf § 41 Abs. 1 BauGB ist hinzuweisen.

 

Die Hinweise wurden wie folgt berücksichtigt:

 

Zu 1.)              Auf dem Originalplan wurde der Hinweis auf das Deckblatt vom 26.07.2010 und im Fest-

              setzungsvermerk der BVV-Beschluss vom 24.02.2011 nachgetragen.

 

Zu 2.)              Die Begründung wurde um die gegebenen Hinweise auf Seite 24 ergänzt.

 

Zu 3.)              Die Zitierung des Baugesetzbuches wurde in der Begründung aktualisiert.

 

Zu 4.)              Wiederholungen in der Begründung in den Punkten Abwägung und Verfahren werden zukünftig vermieden. Dem Hinweis zur Zusammenlegung der einzelnen Verfahrensschritte mit den dazugehörigen Abwägungen unter Punkt Verfahren wird nicht gefolgt. Auch zukünftig werden in der Begründung die Abschnitte Abwägung und Verfahren getrennt behandelt und damit der Empfehlung des Handbuches Verbindliche Bauleitplanung zur Gliederung der Begründung gefolgt.

 

Zu 5.)              Die Begründung wurde auf Seite 30 um die Hinweise zum Fahrrecht ergänzt.

 

 

Die Begründung zum Bebauungsplan 11-44 wurde um die nach der öffentlichen Auslegung durchgeführten Verfahrensschritte ergänzt.

 

 
 

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