Drucksache - DS/2153/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-14b-1
Arbeitstitel: Carlsgarten
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              einen Bebauungsplan zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 11-14a vom 3. November 2004 (GVBl Nr. 49, S. 507 vom 22. Dezember 2004) für die Grundstücke Treskowallee 115, Am Carlsgarten 5 sowie für die Flurstücke 308, 381, 383, und 370 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst mit der Bezeichnung 11-14a-1 aufzustellen.

 

Das Planungsziel ist:

-        Ausschluss von Vergnügungsstätten im Kerngebiet (MK).

 

              Anlage 1:              Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-14a-1

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-14a-1 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planungsziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)    mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

              Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 


Anlage 1

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Bebauungsplan 11-14a-1

 

für die Grundstücke Treskowallee 115, Am Carlsgarten 5 sowie die Flurstücke 308, 381, 383, und 370

im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Karlshorst

 

 

              unmaßstäblich

 

Planungsziele des Bebauungsplanes 11-14a-1

 

-     Ausschluss von Vergnügungsstätten im Kerngebiet

 


Anlage 2

 

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Der Eigentümer des Grundstücks Treskowallee 115 beabsichtigt ein Geschäftshaus zu errichten. In einem erheblichen Teil des Gebäudes sollen 4 Spielhallen (Vergnügungsstätten gemäß § 7 Abs. 2 Pkt. 2) betrieben werden. Ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid liegt dem Fachbereich Stadtplanung seit dem 29. April 2011 zur Prüfung vor. Ein Bauantrag gleichen Inhalts wurde am 03. Mai 2011 eingereicht. Der Betrieb von Spielhallen ist hier städtebaulich nicht erwünscht, da dies zu einer Veränderung des Gebietscharakters führen könnte und dem städtebaulichen Ziel einer Stärkung der Einzelhandelsfunktion des Plangebiets im Eingangsbereich eines hochwertien Wohngebietes im Widerspruch stünde.

 

Der Bebauungsplan 11-14a lässt auf dem Grundstück Treskowallee 115 Vergnügungsstätten gemäß § 7 Abs. 2 Pkt. 2 (Kerngebiet) allgemein zu. Der Bebauungsplan soll daher überarbeitet werden. Ziel ist die Aufstellung des Bebauungsplans 11-14a-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 11-14a mit dem Ziel Vergnügungsstätten zukünftig generell auszuschließen.

 

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des „Ortsteilzentrums (OTZ) Karlshorst“, zwischen dem S-Bahnhof und der Trabrennbahn. Für das OTZ Karlshorst hat der Bezirk bereits im Januar 2009 städtebauliche Leitlinien beschlossen. Die städtebaulichen Leitlinien formulieren die Rahmenbedingungen und Ziele der weiteren baulichen und nutzungsstrukturellen Entwicklung des OTZs und bieten damit eine Grundlage für die Durchführung nachfolgender Fachplanungen sowie für die Beurteilung und Abstimmung privater und öffentlicher Baumaßnahmen und Investitionen.

 

Es wird baulich geprägt durch den denkmalgeschützten Gebäudebestand in der unmittelbaren Nachbarschaft (dem ehemaligen „Rennbahnhof“, den „Eingangsbauten der Trabrennbahn Karlshorst“ sowie dem Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs „Berlin-Karlshorst“). Darüber hinaus liegt es im Eingangsbereich zu einem hochwertigen neuen Wohngebiet, dem „Wohnpark Carlsgarten“.

 

Das Funktions- und Identifikationszentrum des OTZs Karlshorst bildet der Bereich um den S-Bahnhof „Berlin-Karlshorst“, der jedoch in städtebaulicher, funktionaler und gestalterischer Hinsicht deutliche Defizite ausweist. Der Umbau des Theaters Karlshorst und die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes waren der Auftakt zu Aufwertungsmaßnahmen, die aktuellen Planungen zum Neubau des Kulturhauses Karlshorst und die Erneuerung der Bahnunterführung eröffnen weitere Chancen für das OTZ. Die Neubebauung der Fläche des ehem. Kinos „Vorwärts“ soll den Lückenschluss zwischen S-Bahnhof und Trabrennbahn ermöglichen.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans 11-14a-1 befindet sich zwischen der Eisenbahn vom S-Bahnhof Berlin- Karlshorst nach S-Bahnhof Berlin- Wuhlheide, der Treskowallee und der Straße am Carlsgarten.

Im Osten schließt sich das Neubaugebiet „Carlsgarten“ an, im Süden der Bereich der Trabrennbahn Karlshorst. Westlich der Treskowallee befinden sich der ehemalige Rennbahnhof Karlshorst (Einzelhandel) und der Eingangsbereich zum bevorzugten Wohngebiet und Erhaltungsbereich Seen-/Prinzenviertel.

 

Mit der zukünftigen Änderung der bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-14a als Kerngebiet ausgewiesen Fläche als Kerngebiet (MK) mit Ausschluss von Vergnügungsstätten, soll die ungestörte Entwicklung des Ortsteilzentrums Karlshorst geschützt werden.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan von Berlin (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009) stellt die Fläche als gemischte Baufläche M2 dar.

 

In der aktuellen Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) wird der Bereich ebenfalls als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Der Bebauungsplan 11-14a vom 3. November 2004 (GVBl Nr. 49, S. 507 vom 22. Dezember 2004) setzt Kerngebiet und öffentliche Straßenverkehrsfläche fest.

 

 

 
 

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