Drucksache - DS/2144/VI  

 
 
Betreff: Entscheidung zum Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord als Chance für die Wiedereröffnung des Hubertusbades nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat bewusst das Hubertusbad in das neue Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord einbezogen, wohl wissend, dass daraus finanzielle Mittel für die direkte Instandsetzung und Sanierung des Gebäudes nicht zur Verfügung gestellt werden können. Es wurde auf die Kopplungseffekte mit Maßnahmen im Umfeld, dem Imagewandel des Gebietes sowie den damit gesteigerten Bekanntheitsgrad abgezielt. Die Initiative „Licht an im Hubertusbad!“ und beispielweise deren Fotoausstellung in der Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek tragen dazu bereits bei.

 

Seit Schließung des Hubertusbades haben sich nur wenige Investoren für das denkmalgeschützte Gebäude interessiert. Bisherige Interessierte beklagten das nach ihrer Auffassung unattraktive Umfeld, fehlende Kooperationspartner, unzureichende Möglichkeiten zur Anlage von Stellplätzen. Dazu kamen sehr hohe Instandsetzungs- und Sanierungskosten für das Gebäude.

 

Mit dem Liegenschaftsfonds wurde eine Ausschreibung ohne weitgehende Einschränkungen vereinbart. Der bezirkliche Wunsch nach einer (Wieder-)Inbetriebnahme als öffentliches Bad bzw. Wellnessbad, durchaus in Kombination mit einer Sport-, Event-, Hotel- und Gastronomienutzung wurde transportiert. Bislang wurde aber noch kein genehmigungsfähiges und finanzierbares Konzept eingereicht. Es sollte weiterhin in jedem Einzelfall mit interessierten Nutzern über ihre Konzepte diskutiert werden. Eine enge Festlegung bestimmter Rahmenbedingungen kann nicht empfohlen werden.

 

 
 

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