Drucksache - DS/2094/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat das Anliegen der Drucksache mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Kältehilfe zählt zu den ordnungsbehördlichen Maßnahmen, die der Bezirk Lichtenberg im Wege der Förderung eines Kältehilfeprojektes wahrnimmt. Dafür stehen jährlich 36.000 ? zur Verfügung, die auch voll ausgeschöpft werden. Die "Berliner Kältehilfe" ist ein in Deutschland einmaliges Programm, das 1989 von Berliner Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden und vom Senat ins Leben gerufen wurde, um obdachlosen Menschen unbürokratisch eine Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahreszeit anbieten zu können und sie vor dem Erfrieren zu schützen. Die Projekte werden aus Zuwendungen des Landes Berlin bzw. der Bezirksämter sowie aus Mitteln der LIGA der Wohlfahrtsverbände aber auch aus Spenden finanziert und teilweise auch mit tatkräftiger Unterstützung ehrenamtlicher Helfer vor Ort realisiert. Das besonders niedrigschwellige Angebot der "Berliner Kältehilfe" hält das Bezirksamt Lichtenberg neben dem differenzierten Hilfsangebot für den betroffenen Personenkreis durch die Fachstelle für Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung vor. Die Projekte der "Berliner Kältehilfe" sind in allen Berliner Bezirken vertreten und haben verschiedene Angebotsprofile. Die Berliner Sozialämter konstatierten in der jüngeren Vergangenheit, dass höhere Bedarfe für Angebote der Kältehilfe in den Innenstadtbezirken entstanden sind und verständigten sich darauf, dass auch dort die entsprechenden zusätzlichen Plätze für die Kältehilfe geschaffen und finanziert werden. Ein Anstieg der Zahl von Wohnungslosen in Lichtenberg war bei der Fachstelle für Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung bisher nicht zu verzeichnen. Bereits am 07.02.11 wurde vom Bezirksamt bezüglich der landesweiten Bedarfsentwicklung nochmals in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ("Kältetelefon") nachgefragt. Es wurde - wie schon im Dezember 2010 - dort bestätigt, dass durch die zusätzlich in den Innenstadtbezirken bereit gestellten Plätzen kein weiterer Bedarf besteht. Die Einrichtung zusätzlicher Plätze setzt voraus, dass ein diesbezüglicher Bedarf besteht. Aus fachlicher Sicht ist ein solch zusätzlicher Bedarf derzeit weder landesweit noch in Lichtenberg gegeben. Der Humanistische Verband Deutschland e.V. (HVD) hatte bereits im Jahr 2009 für das Nachtasyl Gorki einen Zuwendungsantrag für das Haushaltsjahr 2010 beim Bezirksamt Lichtenberg gestellt, welcher nicht berücksichtigt werden konnte. Ein daraufhin vom HVD eingereichter Widerspruch wurde nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens zurückgewiesen. Für das Jahr 2011 stellte der HVD erneut einen Antrag auf Zuwendungen für das Nachtasyl Gorki, der mit Schreiben vom 20.12.2010 wiederum abgelehnt werden musste, da ein zusätzlicher Bedarf nicht anerkannt werden konnte. Gegen diese Ablehnung legte der HVD keinen Widerspruch ein. Der Bezirk Lichtenberg kommt mit der Förderung eines Kältehilfeprojektes seinen Aufgaben in vollem Umfang nach.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |