Drucksache - DS/2084/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht sich dafür einzusetzen, dass in der Suermondtstraße, die in Richtung Pankow am Naturschutzgebiet Fauler See vorbeiführt, Maßnahmen ergriffen werden, die ein gefahrloses Überqueren der Straße ermöglichen. Da die Suermondtstraße an der Bezirksgrenze in die Buschallee übergeht, die bis zur Ecke Hansastraße ebenfalls direkt an dem Naturschutzgebiet liegt, wurde das Bezirksamt gebeten sich mit dem Bezirksamt Pankow über ähnliche geeignete Maßnahmen auch für diesen Streckenabschnitt zu verständigen. Darüber hinaus war zu prüfen, wie auf der gesamten Fläche zwischen Suermondtstraße/Ecke Degnerstraße und Buschallee/Ecke Hansastraße eine Form der Verkehrsberuhigung gefunden wird.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Die Suermondtstraße ist der Liste für das übergeordnete Straßennetz von Berlin (StEP-Netz) zugeordnet und liegt im Verantwortungsbereich der Verkehrslenkung Berlin (VLB). In der Stellungnahme der VLB zu o.g. Drucksache wurde der Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung geprüft und festgestellt, dass die Unfallauswertung der letzten 3 Jahre keine Auffälligkeiten in Bezug auf Unfälle mit Fußgängerbeteiligung ergab. Weiter wird in der Stellungnahme der VLB hingewiesen, dass in der Suermondtstraße im September 2011 eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn straßenverkehrsbehördlich angeordnet wurde, wodurch der Fließverkehr je Fahrtrichtung auf einen Fahrstreifen beschränkt wird. Damit wird das Überqueren an den möglichen Querungsstellen zusätzlich verbessert. Der Baubeginn dieser Maßnahme ist vom Tiefbauamt Lichtenberg für August 2012 geplant. Unter Berücksichtigung des § 45(9) StVO hält die Verkehrslenkung Berlin aus o.g. Gründen eine Temporeduzierung auf 30 km/h für nicht erforderlich.
Die Verkehrslenkung Berlin führt weiter aus, dass die Suermondtstraße Richtungsfahrbahnen mit Straßenbahn in Mittellage im eigenen Gleisbett hat und aufgrund des geraden Straßenverlaufs keine Sichtbehinderungen auftreten. Ein Queren sei durch die Tram-Gleise in Mittellagen nur an bestimmten Einmündungen bzw. Haltestellenbereichen möglich. Da gemäß § 25 (5) der Straßenverkehrsordnung (StVO) Gleisanlagen nur an dafür vorgesehenen Stellen betreten werden dürfen, können weitere Querungsstellen nur durch bauliche Maßnahmen (Öffnung des Gleisbereichs) bzw. Herstellung von Aufstellflächen für Fußgänger entstehen. Im Bereich des Naturschutzgebietes Fauler See ist der Zugang über die Suermondtstraße nur in Höhe Orankestrand möglich, daher würde von der Verkehrslenkung Berlin eine bauliche Umgestaltung in Höhe des Zugangs gegenüber Sabinensteig begrüßt. Kürzlich wurde das Bezirksamt von den Berliner Verkehrbetrieben informiert, dass im Zuge der Erneuerung des Gleisbetts der Straßenbahn ein Überweg in Höhe Sabinensteig gebaut werden soll. Geplanter Bauzeitraum ist 2013.
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