Drucksache - DS/2076/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII - 19
Arbeitstitel: Sewanstraße 2
Verfahrensstand: Weiterführung des Bebauungsplans und Anpassung des Geltungsbereichs sowie der Planungsziele
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.04.2011 
50. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Kenntnisnahme BA PDF-Dokument
Vorlage z. Kenntnisnahme BA - Anlage 1  
Vorlage z. Kenntnisnahme BA - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              das Bebauungsplanverfahren XVII-19 mit folgendem Titel / Geltungsbereich weiter zu führen:

„Bebauungsplan XVII-19 für das Grundstück Lückstraße 33, Teilflächen des Grundstücks Lückstraße 34 und das Grundstück Sewanstraße 2 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Rummelsburg und Friedrichsfelde“.

Anlage 1:              bisheriger und neuer räumlicher Geltungsbereich

 

b)              in Umsetzung des beschlossenen Sanierungsrahmenplans in der zuletzt fortgeschriebenen Fassung vom 05. Mai 2008 (BA-Beschluss 6/128/2008) das Bebauungsplanverfahren XVII-19 zukünftig mit folgenden geänderten Zielen weiter zu führen:

-       Festsetzung eines Mischgebietes auf den Grundstücken Lückstraße 33 und Sewan­straße 2 sowie auf den überplanten Teilflächen des Grundstücks Lückstraße 34

-       mit einer Baukörperausweisung an der Lückstraße in einer einheitlichen Bebauungstiefe und

-       mit einer weiteren Baufeldfestsetzung im Blockinnenbereich;

-       Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse in den Baufeldern entsprechend dem in der Umgebung vorwiegend anzutreffenden Bestand;

-       Ausschluss von groß- und kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben im Mischgebiet;

-       Sicherung der Vorgarten- und Randzonen als Fläche zum Anpflanzen;

-       Sicherung erschließender Straßenverkehrsflächen in der Lückstraße.

              Anlage 2:              Begründung für die Anpassung der Planungsziele

 

c)              mit den unter b) genannten Zielen eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zu beteiligen.

 

d)              mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:              siehe Anlage 2: „Begründung für die Anpassung von Planungszielen und Geltungsbereich“.

 

 
 

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