Drucksache - DS/2055/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-11 a
Arbeitstitel: Einbecker Straße 53/63
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.03.2011 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA + Anlage 1 PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)    die Festsetzung des Bebauungsplans 11-11 a vom 26. Mai 2010 für die Grundstücke Einbecker Straße 53 / 59 und 63 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde als Rechtsverordnung.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer 48. Tagung am 24. Februar 2011 den Bebauungsplan 11-11 a vom 26. Mai 2010 für die Grundstücke Einbecker Straße 53 / 59 und 63 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, und die dazugehörige Begründung erneut beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 11-11 a entschieden.

 

Mit Schreiben vom 06. Januar 2011 hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des Bebauungsplanes 11-11 a keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise führten zu einigen kleineren Änderung in der Begründung zum Bebauungsplan. Diese Änderungen oder Ergänzungen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 

Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-11a

für die Grundstücke Einecker Straße 53 / 59 und 63

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

 

 

 

Maßstab 1 : 5000

 

 

Planungsziel: Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes und Sicherung der Erschließung

 

 

 
 

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