Drucksache - DS/2053/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zu beschließen:
a) den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XXII-31 vom 29. September 2010 für das Gelände zwischen Oberseestraße, Käthestraße, Lindenweg, Waldowstraße, Scharnweberstraße und Manetstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.
b) über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-31.
Anlage 4: Entwurf der Verordnung
Begründung:Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordneten-versammlung gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.
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