Drucksache - DS/2035/VI  

 
 
Betreff: Endlich ein Klimaschutzgesetz für Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.03.2011 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
27.04.2011 
54. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
22.06.2011 
56. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Umwelt Entscheidung
10.04.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Senat von Berlin gemeinsam mit den Bezirken, den Mieter- und Vermieterverbänden, Umweltverbänden ein Klimaschutzgesetz erarbeitet und dies noch vor Ende der Legislatur 2006-2011 verabschiedet.

 

Bei der Zielsetzung sind sowohl ökologische als auch soziale Kriterien zu beachten.

Als ökologische Zielsetzung, beispielsweise:

- Benennung von konkreten Reduktionszielen der CO²- Emissionen

- Förderung regenerativer Energien (Anerkennung kleinteiliger Windkraft, auch außerhalb des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG))

- Ablehnung der Nutzung von ineffizienten Nachtspeichergeräten

- Nutzung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

- landesweit einheitliches Verbot der Nutzung von Heizpilzen.

 

Als soziale Zielsetzung, beispielsweise:

- Bezahlbarkeit von Mieten und Betriebskosten für Mieterinnen und Mieter

- Planbarkeit der Investition in neue Heizungssysteme und Wärmedämmung (energetische Sanierung).

 

Zudem soll jährlich über die Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz berichtet werden.

 

Begründung:

Die von Senatorin Katrin Lompscher bisher vorgelegten Entwürfe eines  Klimaschutz-gesetzes genügten weder den damit verbundenen ökologischen Erwartungen, noch den Anforderungen des Schutzes der Mieterinnen und Mieter vor daraus resultierenden erheblichen Mietsteigerungen. Deshalb scheiterten diese Gesetzesentwürfe noch im Senat.

Die Berliner Mieter- und Vermieterverbände, die Industrie- und Handelskammer, aber auch Umweltverbände prognostizierten jeweils ein Scheitern des Umsetzens der vorgelegten Gesetzesentwürfe, stellten die in der Folge zu erwartenden erheblichen Mietsteigerungen dar und kündigten Widerstand an. So kritisierte beispielsweise der BUND den Stufenplan zur CO² - Reduzierung als nicht realisierbar, zu groß seien die Ausnahmeregelungen in den Referentenentwürfen, zu gering die zu erwartenden Einsparungen.

Berlin braucht nach vier Jahren vergeblicher Ankündigungen der Senatorin aber endlich ein Klimaschutzgesetz. Vermieter und Bauherren brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionen in energiesparende Technologien. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise brauchen die Mieterinnen und Mieter Sicherheit bei den Betriebskosten. Wohnen muss bezahlbar bleiben.

Der Ausbau neuer Kraftwerkskapazitäten ist nur zu begrenzen, wenn Berlin es schafft seinen Energie- und Fernwärmeverbrauch dauerhaft zu reduzieren. Ohne Klimaschutzgesetz kann das nicht nachhaltig gelingen.

 
 

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