Drucksache - DS/2030/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht der BVV nach Vorliegen der bevorstehenden entsprechenden Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus die ersten Überlegungen zur Umsetzung der UN-Konventionsrichtlinie Inklusion in den Lichtenberger Grund-, Sekundarschulen und Gymnasien vorzulegen.
Begründung: Die UN-Konvention zur Inklusion schreibt die Schaffung der Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts aller Kinder und Jugendlichen vor, unabhängig davon, ob es um Kinder und Jugendliche mit oder ohne Behinderungen geht. Barrieren der Teilnahme an einem „integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ müssen entsprechend abgebaut werden. Dazu gehört zum Beispiel die schrittweise Bereitstellung barrierefreier Schulgebäude, die systematische Fortbildung der Lehrkräfte, notwendige medizinisch–therapeutische Begleitung, Schulassistenz. Eine schrittweise Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Inklusionszieles erscheint sinnvoll, um den Umsetzungsprozess entsprechend durch die Kinder und Jugendlichen selbst, ihre Eltern und die zuständigen politischen und fachlichen Gremien begleiten lassen zu können.
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