Drucksache - DS/1943/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-18
Arbeitstitel: Neubau Deutsche Rentenversicherung
Verfahrensstand: Weiterführung des Bebauungsplans und Anpassung der Planungsziele
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              das Bebauungsplanverfahren XVII-18 für das das Grundstück Schreiberhauer Straße 2 / 22 sowie für Teilflächen der nordwestlich angrenzenden Fläche Gemarkung 110530, Flur 613, Flurstück 1473 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, mit den folgenden Planungszielen weiter zu führen.

-       Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ auf dem Grundstück Schreiberhauer Straße 2 / 22,

-       mit einer Baukörperfestsetzung entsprechend dem realisierten Projekt;

-       Festsetzung der beiden Verbindungsbrücken über die Kaskelstraße;

-       Festsetzung der Straßenverkehrsflächen in  der Kaskel- und Schreiberhauer Straße;

-       Sicherung einer Fläche mit einem Geh- und Radfahrrecht an der rückwärtigen Seite, parallel zum Bahnbogen;

-       Festsetzen einer Fläche zum Anpflanzen.

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Begründung für die Anpassung von Planungszielen

Anlage 3:              aktueller Bebauungsplan-Entwurf

 

b)              mit den unter a) genannten Zielen die Behörden und die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

c)              mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:              siehe Anlage 2: „Begründung für die Anpassung von Planungszielen“.

 

3.    Verfügung und Original mit Anlagen zur EU BzStR, zusätzlich Anlagen dreifach für die durch Büro BzStR zu erstellenden Kopien, gleichzeitig BA-/BVV-Vorlage als E-Mail an Büro BzStR, Nummer der Vorlage wird durch Büro BzStR erfragt und eingetragen sowie Original und Kopien versendet

4.    Stapl B 1              zK

5.    Stapl D 5              zK

6.    Stapl D 6              zK

7.    DU für SanB

8.    ZdA 6142 / XVII-18

 

 

 

 

 

 

 

 

BzStR               EU zu 1. und 2.

 

              Stapl AL

 

              Stapl D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T:\Stadtplanungsamt\01 Arbeitsgruppen\Gruppe_D\Bebauungspläne\XVII-18\BA_Änderung Planungsziele XVII-18.doc              Radke, den 6. Dezember 2010


              Anlage 1

 

Bebauungsplan XVII - 18

für das Grundstück Schreiberhauer Straße 2 / 22 sowie für Teilflächen der nordwestlich angrenzenden Fläche Gemarkung 110530, Flur 613, Flurstück 1473
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

Die angepassten Planungsziele sind:

Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung
„Büro- und Verwaltungszentrum“ auf dem Grundstück Schreiberhauer Straße 2 / 22,

mit einer Baukörperfestsetzung entsprechend dem realisierten Projekt;

Festsetzung der beiden Verbindungsbrücken über die Kaskelstraße;

Sicherung der erschließenden Straßenverkehrsflächen.

              Anlage 2

Begründung für die Anpassung von Planungszielen

Der Bebauungsplan XVII-18 dient der planungsrechtlichen Sicherung eines zentralen Büro- und Verwaltungsstandortes im Umfeld des S-Bahnhofs „Ostkreuz“. Da das Bauvorhaben mit dem heutigen Mieter Deutsche Rentenversicherung 1994 auf Grundlage einer Planreifeerklärung nach § 33 BauGB genehmigt wurde, muss das Bebauungsplanverfahren endlich zu einem Abschuss gebracht werden.

Der Bebauungsplan XVII-18 ist einer von fünf Teilplänen für die Entwicklung des einstigen Industriestandortes „Berliner Bremsenwerk“ zu einem innerstädtischen Büro-, Dienstleistungs-, Handels- und Wohnquartier.

Die Aufstellung des Bebauungsplans XVII-18 war und bleibt erforderlich, weil die Entwicklung eines faktischen Industriegebietes (Zustand 1991) zu einem Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ nur durch einen Bebauungsplan gewährleistet werden kann. Darüber hinaus war die Herstellung von neuen Erschließungsanlagen (öffentliche Straßen und eine leitungsgebundene Infrastruktur) in größerem Umfang notwendig. Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans war zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses (im Mai 1992) in der Verwaltung noch nicht so recht eingeführt, wenngleich es an dieser Stelle sicherlich angebracht gewesen wäre.

Der Bebauungsplan XVII18 soll mit seinen Festsetzungen die Realisierung des so genannten „Dienstleistungszentrums Nord“ (DLZ Nord) ermöglichen. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden 1994 - 95 fast ausschließlich Büroflächen für den Hauptmieter Deutsche Rentenversicherung errichtet. Ergänzt wird das Angebot durch untergeordnete Handels- und Gewerbeflächen z.B. für kleine Läden und Restaurationsbetriebe / Imbisse in der Erdgeschosszone an der Schreiberhauer Straße. Geplant und später realisiert wurde ein Gebäudekomplex mit insgesamt rd. 84.800m² Geschossfläche auf einer Grundfläche von rd. 9.900m² und einer Höhe von bis zu 13 Geschossen. Der Gebäudekomplex wurde über einer Tiefgarage gebaut, die von der Schreiberhauer Straße erschlossen wird. Die Haupteingänge zum Gebäudekomplex befinden sich zurückgesetzt ebenfalls an der Schreiberhauer Straße sowie untergeordnete Eingänge an der Kaskelstraße.

In den 1990er Jahren war das Kerngebiet das Festsetzungsziel des Bebauungsplans XVII18. Anfänglich war die Gebäudebelegung noch nicht endgültig erkennbar. Das Kerngebiet als Areal zur Unterbringung von Handelsbetrieben, Beherbergungsgewerben sowie Vergnügungsstätten ist als Gebietsart völlig unzutreffend für die im Geltungsbereich in den letzten 15 Jahren etablierte und gewünschte Nutzung. Tatsächlich haben wir hier kein Bezirkszentrum, sondern einen reinen Verwaltungsstandort; und es ist an dieser Stelle auf allen Planungsebenen auch kein Bezirkszentrum gewollt. Die Deutsche Rentenversicherung als Behörde hat sich an diesem Standort eingerichtet. Ihr Fortbestehen ist erwünscht. Große Beherbergungsbetriebe und alle Arten von Vergnügungsstätten fügen sich nicht in ihrer Umgebung ein. Im Gegenteil würden sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses der Rentenversicherung langfristig gefährden. Zudem ist die straßenverkehrliche Erschließung innerhalb des von Bahnanlagen umschlossenen Gebietes bei Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr nicht mehr zu gewährleisten.

Das Beschriebene erfordert die Änderung der Gebietsart vom Kerngebiet in ein sonstiges Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ und mit einer hohen schon gebauten Dichte. Für das Sondergebiet werden Regelungen über die Zulässigkeit von einzelnen Nutzungen gem. § 11 Abs. 2 BauNVO getroffen.

Zusätzlich sollen weitere übergeordnete Ziele, wie die Sicherung einer Wegeverbindung, durch Festssetzungen im Bebauungsplan XVII-18 gesichert werden. Die Wegeverbindung wurde bereits im zeitlichen Zusammenhang mit der Baugenehmigung als Baulast eingetragen.

Angepasste Planungsziele

Das Bebauungsplanverfahren XVII-18 soll zukünftig mit folgenden Zielen weitergeführt werden:

-       Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ auf dem Grundstück Schreiberhauer Straße 2 / 22,

-       mit einer Baukörperfestsetzung entsprechend dem genehmigten und realisierten Projekt;

-       Festsetzung der beiden Verbindungsbrücken über die Kaskelstraße, jeweils bis zur Straßenmitte;

-       Festsetzung der erschließenden Straßenverkehrsflächen;

-       Sicherung einer Fläche mit Geh- und Radfahrrechte an der rückwärtigen Seite, parallel zum Bahnbogen.

Alternativen zur beschriebenen Planung sind nicht mehr möglich, weil das Bauvorhaben Anfang der 1990er Jahre auf Grundlage von § 33 BauGB (alte Fassung) planungsrechtlich genehmigt worden ist.

Mitteilung der Planänderungsabsicht

Gemäß § 5 AGBauGB und in sinngemäßer Anwendung der AV Mitteilung, Abschnitt V Nr. 8, vom 15. August 1994, wurden mit Schreiben vom 06. Oktober 2010 die Fachaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Branden­burg GL 5 über die bezirkliche Absicht unterrichtet, das Bebauungsplanverfahren XVII–18 mit den beschriebenen, angepassten Planungszielen weiter zu führen.

In ihrer Antwort vom 19. Oktober 2010 teilte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg GL 5 mit, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. Das Plangebiet liegt nach der Festlegungskarte 1 des LEP B-B im Gestaltungsraum Siedlung. Die Siedlungsentwicklung soll gemäß § 5 Abs. 1 LEPro 2007 in Verbindung mit Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 2 auf diesen Raum gelenkt werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ ist hier grundsätzlich zulässig.

Der Planentwurf berücksichtigt auch den Vorrang der Innenentwicklung sowie die Entwicklung verkehrssparender Siedlungsstrukturen (Grundsätze der Raumordnung aus 4.1 LEP B-B und § 5 Abs. 1 bis 3 LEPro 2007).

Die Stellungnahme der GL 5 gilt, solange die Grundlagen, die zur Beurteilung der Planung geführt haben, nicht wesentlich geändert wurden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat II C, gab ihre Rückäußerung am 05. November 2010 ab. Es wurde die Entwicklungsfähigkeit aus dem Flächennutzungsplan incl. der teilräumlichen Entwicklungsplanungen sowie der regionalplanerischen Festlegungen bestätigt. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass gegen die Absicht, den Bebauungsplan XVII-18 mit geänderten Planinhalten - Wechsel des Baugebietes von Kerngebiet in sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ - aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen bei den dargelegten Planungszielen lediglich hinsichtlich der ersten textlichen Festsetzung Bedenken bestehen.

Dazu regte die Senatsverwaltung - Referat I B - an, die textliche Festsetzung Nr. 1 dahingehend zu ändern, dass im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ Einzelhandelsbetriebe nur zulässig sind, soweit sie der Versorgung des Gebietes dienen. Dadurch soll das unmittelbar angrenzende Nahversorgungszentrum „Victoriacenter“ in seiner Funktion gestärkt und eine Erweiterung nach Norden ausgeschlossen werden.

Dieser Anregung ist die Verwaltung bereits gefolgt und hat den vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf entsprechend überarbeitet.

Schließlich wurde folgender Hinweis gegeben: Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 7 AGBauGB weitergeführt, da dringende Gesamtinteressen Berlins berührt werden, deren Beeinflussung nicht ausgeschlossen bzw. nicht abschließend überprüfbar ist. Überbezirkliche Verkehrsplanungen im Sinne von Nr. 2 (angrenzende Anlagen der Bahn sowie die Schreiberhauer Straße, die als Ergänzungsstraße bzw. Straße von besonderer Bedeutung Bestandteil des übergeordneten Verkehrsnetzes ist), deren Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, sind betroffen.

Das Bezirksamt wird diesen Hinweis im weiteren Aufstellungsverfahren entsprechend würdigen. Damit wurde vor dem Beschluss zur Anpassung der Planungsziele die Mitteilungspflicht erfüllt. Grundsätzliche Bedenken der Fachaufsicht stehen der vorgeschlagenen Änderung nicht entgegen.

 

 
 

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