Drucksache - DS/1940/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-34 VE für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 12. Juni 2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.
Begründung: Anlass für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens war die seitens der Firmengruppe Krause beabsichtigte Realisierung eines Einkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von 3.950 m², unter Berücksichtigung der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Zuckerwarenfabrik. Ziel der Planung war die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Hotel und Dienstleistungen auf den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 78-84, Simon-Bolivar-Straße 1-2, Mittelstraße 1-4; eines allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken Mittelstraße 5-10, Sandinostraße 18-22, Konrad-Wolf-Straße 76, 77 und eines Mischgebietes auf dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 85. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, in deren Ergebnis die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Reduzierung der geplanten Verkaufsflächen auf ca. 2500 m² gefordert hatte, hat der Vorhabenträger die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt eingestellt. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich an einen anderen Investor verkauft, der an einer Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 11-34 VE nicht interessiert ist. Für die Grundstücke Konrad-Wolf-Straße 82, 83, 84, Mittelstraße 1, 2, 3, 4 und Simon-Bolivar-Straße 1, 2 wurde im Juli 2010 eine Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung für eine Nutzungsänderung der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Zuckerwarenfabrik zu einem Wohnhaus und Neubau eines Staffelgeschosses und einer Stellplatzanlage erteilt.
Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für diese Planung gesehen.
Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11- 34 VE für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Hotel und Dienstleistungen, Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes
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