Drucksache - DS/1940/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-34 VE
Arbeitstitel: Schokoladenfabrik in der Konrad-Wolf-Straße 82-84
Verfahrensstand: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-34 VE für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 12. Juni 2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

              Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

 

Begründung:

 

Anlass für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens war die seitens der Firmengruppe Krause beabsichtigte Realisierung eines Einkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von 3.950 m², unter Berücksichtigung der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Zuckerwarenfabrik. Ziel der Planung war die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Hotel und Dienstleistungen auf den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 78-84, Simon-Bolivar-Straße 1-2, Mittelstraße 1-4; eines allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken Mittelstraße 5-10, Sandinostraße 18-22, Konrad-Wolf-Straße 76, 77 und eines Mischgebietes auf dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 85.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, in deren Ergebnis die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Reduzierung der geplanten Verkaufsflächen auf ca. 2500 m² gefordert hatte, hat der Vorhabenträger die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt eingestellt.

Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich an einen anderen Investor verkauft, der an einer Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 11-34 VE nicht interessiert ist.

Für die Grundstücke Konrad-Wolf-Straße 82, 83, 84, Mittelstraße 1, 2, 3, 4 und Simon-Bolivar-Straße 1, 2 wurde im Juli 2010 eine Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung für eine Nutzungsänderung der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Zuckerwarenfabrik zu einem Wohnhaus und Neubau eines Staffelgeschosses und einer Stellplatzanlage erteilt.

 

Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für diese Planung gesehen.

 

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

3.    Verfügung und Original mit Anlagen zur EU BzStR, zusätzlich Anlagen dreifach für die durch Büro BzStR zu erstellenden Kopien, gleichzeitig BA-/BVV-Vorlage als E-Mail an Büro BzStR, Nummer der Vorlage wird durch Büro BzStR erfragt und eingetragen sowie Original und Kopien versendet

 

4.    Nach erfolgter Beschlussfassung durch das BA ist Folgendes zu veranlassen:

-           Veröffentlichung des Einstellungsbeschlusses im Amtsblatt,

-           Information über den Einstellungsbeschluss (Geltungsbereich, Begründung zur Einstellung des Verfahrens) an folgende Behörden:

-           Fachbereich Vermessung,

-           BWA,

-           Amt für Bauen und Verkehr,

-           Amt für Umwelt und Natur,

-           Abt. Schule, Sport und Soziales,

-           Abt. Wirtschaft und Immobilien,

-           Abt. Kultur und Bürgerdienste

-           Abt. Familie, Jugend und Gesundheit,

-           Abt. Personal und Finanzen, Fachbereich Haushalts- und Finanzmanagement.

-            

5.    zK Stapl B1

 

6.    ZdA B-Planakte 11-34 VE

 

 

BzStR              EU zu 1. und 2.

 

              Stapl Al

 

              Stapl B

 

              Stapl B
              Anlage

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11- 34 VE

für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                                                      Maßstab 1:5000

 

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Hotel und Dienstleistungen, Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes

 

 
 

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