Drucksache - DS/1939/VI  

 
 
Betreff: Bedeutung der Bezirksgremien nach §§ 110 und 111 Schulgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
Verfasser:Hofmann, ReinerHofmann, Reiner
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
46. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfrage DIE LINKE., Reiner Hofmann PDF-Dokument

Vorbemerkung:

Vorbemerkung:

Seit Jahren gibt es für den Bezirksschulbeirat und den Bezirkselternausschuss mit der Stadträtin für Schule, Sport und Soziales abgestimmte Tagungstermine, jeweils der dritte bzw. vierte Dienstag im Monat, die ihr eine regelmäßige Teilnahme an den Beratungen dieser wichtigen Beteiligungsgremien ermöglichen sollen. Für die zu Beginn jedes Schuljahres erforderlichen Wahlen ist ihre Teilnahme sogar unverzichtbar, da sie zu diesen Wahlen einladen muss.

In diesem Jahr wären als Termine für die Wahl des Bezirkselternausschusses der 26. Oktober und für die Wahl des Bezirksschulbeirates der 16. November vorgesehen und auch möglich gewesen, da rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt alle Wahlen der Gremien in den Schulen abgeschlossen waren.

Die Wahl des Bezirkselternausschusses wurde jedoch auf Mittwoch den 17. November verschoben und die Stadträtin verabschiedete sich nach der Eröffnung gleich wieder, weil sie andere „dringende Termine“ hatte. Die Wahl des Bezirksschulbeirates musste damit ebenfalls verschoben werden und sollte am Dienstag den 30. November stattfinden. Dieser Termin wurde von der Stadträtin auch wieder abgesagt und nun ist die Einladung an die Mitglieder des Bezirksschulbeirates zum heutigen Tag zu 18:30 Uhr hier in einen Nebenraum der Taut-Aula erfolgt, damit die gesetzliche Verpflichtung zur Wahl der Gremien bis zum 31. Dezember erfüllt werden kann.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

Welchen Stellenwert hat angesichts dieser offensichtlichen Missachtung und Geringschätzung von Bezirkselternausschuss und Bezirksschulbeirat die gesetzlich festgeschriebene Teilnahme von Schüler-, Lehrer- und Elternvertretungen an der Arbeit des Schulamtes?

 

 

 
 

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