Drucksache - DS/1919/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-32
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-32 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
c) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-32 für das Gelände zwischen Sewanstraße, Straße Am Tierpark, nördliche Grenze des Bahngeländes, östliche Grundstücksgrenze Ontarioseestraße 20 bis 30 und der Ontarioseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Maßstab 1:5.000
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kraftfahrzeughandel“ und Festsetzung eines Mischgebietes
Anlage 2
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 01. Juni 2010 bis einschließlich 30. Juni 2010 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 28. Mai 2010 über Anzeigen in der Berliner Zeitung und Berliner Morgenpost davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.
Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: - Bebauungsplanvorentwurf, - Kurzbegründung.
17 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es gingen weder mündliche noch schriftliche Anregungen bzw. Hinweise zum weiteren Verfahren ein.
Das Planungskonzept und die beabsichtigten Festsetzungen
Am 08.08.2006 wurde im Bezirksamt der Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gefasst und im Amtsblatt von Berlin am 18.08.2006 (ABl. Nr. 41/ Seite 3218) veröffentlicht.
In der ersten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, welche im September 2007 stattfand, wurde ein Bebauungsplanentwurf präsentiert, der die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebietes für die große so genannte „Zirkusfläche“ (ca. 1 ha) und auf der verbleibenden Fläche nördlich des Bahndammes ein Allgemeines Wohngebiet vorsah. Die im FNP parallel zum Bahndamm verlaufende dargestellte überörtliche Grünverbindung sollte entsprechend gesichert festgesetzt werden.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens stellte sich heraus, dass diese anvisierten Planungsziele nicht weiter verfolgt werden können.
Am 09.10.2007 wurde im Bezirksamt der Beschluss zur Änderung des Planungszieles (Festsetzung eines Mischgebietes) und Anwendung des beschleunigten Verfahrens gefasst und im Amtsblatt von Berlin am 09.11.2007 (ABl. Nr. 49/ Seite 2914) veröffentlicht. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB soll abgesehen werden.
Im November 2008 wurde die Genehmigung zum Neubau eines Autohauses für den An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen beantragt. Daraufhin wurde am 04.11.2008 durch das Bezirksamt die Anpassung der Planungsziele hinsichtlich einer zukünftigen Baukörperausweisung an das beantragte Autohaus beschlossen. Weiterhin beschloss das Bezirksamt am 15.12.2009 die Änderung der Planungsziele hinsichtlich der Art der Nutzung für ein sonstiges Sondergebiet für „Kraftfahrzeughandel“.
Inzwischen wurde innerhalb des B-Plan-Bereiches das Vorhaben „Autohaus Stephan“ realisiert und am 03.05.2010 eröffnet. Für die daneben befindliche Fläche wurde ein positiver Bauvorbescheid für die Nutzung durch eine Tankstelle und Autowaschanlage erteilt.
Der Bebauungsplan 11-32 soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgendes festsetzen:
· Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kraftfahrzeughandel“ östlich der Straße Am Tierpark Ecke Sewanstraße, · Festsetzung eines Mischgebietes zwischen Ontarioseestraße und der Bahntrasse · Maß der baulichen Nutzung sowie überbaubaren Grundstücksflächen. Es sind zwei große Baufelder ausgewiesen mit einer Begrenzung der Grundflächenzahl und höchstzulässiger Geschosszahl. · Die Sicherstellung der notwendigen Erschließung durch die Bestimmung der örtlichen Verkehrsflächen. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen Sewanstraße, Straße Am Tierpark und Ontarioseestraße bleiben bestehen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sein. · Luftreinhaltung - Der Bereich ist im Vorranggebiet für Luftreinhaltung gem. FNP Berlin. Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden. · Die vorhandene U-Bahntrasse wird von einer Überbauung freigehalten. · Der übergeordnete Grünzug gem. LaPro parallel zur Bahntrasse soll als Rad- und Wanderwegeverbindung planungsrechtlich gesichert werden.
Ergebnis: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß dem letzten BA-Beschluss mit Ausweisung der Flächen als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kraftfahrzeughandel“ und als Mischgebiet.
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