Drucksache - DS/1918/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zu beschließen:
Als Schiedspersonen werden für den
Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 2: Herr Klaus Dieter Aßmann Biesenbrower Str. 38 13057 Berlin geboren am 08. Mai 1949,
Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 3: Frau Birgit Bischof Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Str. 81 13057 Berlin geboren am 05. Oktober 1960,
Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 5: Frau Gabriela Flügel Erieseering 34 10319 Berlin geboren am 06. März 1963
wiedergewählt.
Begründung:Das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wird durch das Schiedsamt durchgeführt. Diese Aufgaben werden von Schiedsfrauen bzw. Schiedsmännern wahrgenommen.
Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 2: Herr Klaus Dieter Aßmann nimmt o. g. Aufgabe bereits auf Grund der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vom 12. Juli 2000, der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 05. Oktober 2000 und seiner Vereidigung am 18. Oktober 2000, sowie der Wiederwahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin am 19. Oktober 2005 und der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 05. Dezember 2005 wahr. Bedingt durch den Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl erforderlich.
Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 3: Frau Birgit Bischof nimmt o. g. Aufgabe bereits auf Grund der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vom 12. Juli 2000, der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 05. Oktober 2000 und ihrer Vereidigung am 23. November 2000, sowie der Wiederwahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin am 19. Oktober 2005 und der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 05. Dezember 2005 wahr. Bedingt durch den Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl erforderlich.
Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 5: Frau Gabriela Flügel nimmt o. g. Aufgabe bereits auf Grund der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vom 15. Dezember 2004, der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 18. April 2005 und ihrer Vereidigung am 04. Mai 2005, wahr. Bedingt durch den Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl erforderlich.
Gründe, die gegen eine Wiederwahl der zuvor benannten Schiedsamtspersonen sprechen, sind nicht bekannt geworden. Die Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 28. Oktober 2010 liegt vor.
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