Drucksache - DS/1914/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung der Fahrbahn in der Werneuchener Straße auf dem Abschnitt Konrad-Wolf-Straße bis Große-Leege-Straße
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

 

Die Erneuerung der Fahrbahn in der Werneuchener Straße auf dem Abschnitt Konrad-Wolf-Straße bis Große-Leege-Straße ist durchzuführen und nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Sonderprogramms der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegen die Schäden des vergangenen Winters (Schlaglochprogramm) war vorgesehen, die Fahrbahn der Werneuchener Straße auf dem Abschnitt Konrad-Wolf-Straße bis Große-Leege-Straße wieder in Stand zu setzen (Lageplan ist als Anlage beigefügt).

 

Vor der Ausschreibung wurde das Prüfinstitut PEBA mit einer Verkehrswegeerkundung beauftragt. Die Prüfung ergab in dem betreffenden Bereich eine bituminöse Deckschicht mit Dicken zwischen 3 und 6 cm über einer Befestigung aus Kleinsteinpflaster auf Betontragschicht mit Stärken von 17 bis 24 cm.

 

Geplant war auf Grund dieser Untersuchung nur das Fräsen der bituminösen Deckschicht sowie der Neuaufbau dieser oberen Asphaltdeckschicht mit einer Binderausgleichsschicht (in Teilbereichen).

 

Nach dem Beginn der Arbeiten wurde jedoch festgestellt, dass das Kleinsteinpflaster keinen oder keinen ausreichenden Verbund mehr zur Betontragschicht hatte und sich dieses bereits beim Fräsen weitgehend löste.

 

Beim weiteren Aufbruch des Pflasters stellte sich auch heraus, dass die Betontragschicht gerissen und größtenteils bereits so stark ausgemagert, brüchig und erheblich frostgeschädigt war, dass die Herstellung einer tragfähigen und standfesten Deckkonstruktion nicht mehr möglich war.

 

Es wurde entschieden, auch die marode Betontragschicht aufzunehmen und die Fahrbahnkonstruktion einschließlich Unterbau aus Recyclingtragschicht komplett neu aufzubauen. Alle anderen Varianten wären lediglich Übergangslösungen und würden in kürzester Zeit dazu führen, dass sich erneut Risse in der Asphaltdeckschicht bilden würden. Mit der Baumaßnahme verbunden sind auch einige Arbeiten an den im Baufeld befindlichen Regenwasserabläufen und Schachtbauwerken.

 

Bei der Auswahl der Materialien für diese Straßenbaumaßnahme wurde auf die preiswerteste Variante, die für den Regelaufbau vorgeschrieben ist, abgestellt. Vorschläge für Alternativen wurden daher nicht erarbeitet.

 

Auf Grund der vorab trotz Baugrunduntersuchung in dieser Größenordnung nicht abzusehenden Tragschichtprobleme und des damit verbundenen Mehraufwandes zur Herstellung eines tragfähigen Unterbaus erhöht sich nun der Gesamtumfang der Baumaßnahme von 207.000 € um ca. 143.000 € auf 350.000 €. Die Mehrkosten von 143.000 € würde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus den in anderen Bezirken nicht verbrauchten Mitteln aus dem Schlaglochprogramm finanzieren.

 

Die Feststellung des erhöhten Aufwandes für die ordnungsgemäße Herrichtung der Fahrbahn führt jedoch dazu, dass es sich bei dieser Baumaßnahme jetzt um eine Erneuerung im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes handelt.

 

Die Straßenbaumaßnahmen haben bereits am 01. November 2010 begonnen, da auf Grund des negativen Straßenunterbauprüfergebnisses eine Straßenausbaubeitragserhebung nicht formal vorbereitet werden musste.

 

Da nun jedoch eine Straßenausbaubeitragserhebung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird trotz Beginn der Baumaßnahme die Beteiligung der Bürger, des Bezirksamtsgremiums und der BVV parallel zur Baumaßnahme durchgeführt.

 

Eine Unterbrechung der Straßenbaumaßnahme zur zwischenzeitlichen Durchführung der Bürgerbeteiligung wird nicht als sinnvoll angesehen, weil eine solche Maßnahme immense zusätzliche Baukosten verursachen würde. Außerdem würde eine Unterbrechung bedeuten, dass die aus dem Schlaglochprogramm bereitgestellten Mittel anteilig verfallen. Für eine Fertigstellung in 2011 müsste der Bezirk die Herstellungskosten aus Unterhaltungsmitteln decken.

 

Bei Fortführung der begonnenen Baumaßnahme ist geplant, dass die Arbeiten noch bis Weihnachten 2010 abgeschlossen werden. Eine Unterbrechung würde womöglich einige Monate umfassen.

 

Die Baukosten für die Arbeiten an der Fahrbahn und den Regenentwässerungsanlagen in der Werneuchener Straße auf dem Abschnitt Konrad-Wolf-Straße bis Große-Leege-Straße werden auf insgesamt 350.000 € veranschlagt. Dabei entfallen auf die Fahrbahn etwa 256.000 € und auf die Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe circa 94.000 €.

 

Da es sich bei der Werneuchener Straße auf dem Abschnitt Konrad-Wolf-Straße bis Große-Leege-Straße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, hat das Land Berlin gem. § 10 StrABG 75 % dieser Kosten zu tragen (262.500 €). Die Differenz in Höhe von 87.500 € (umlagefähiger Aufwand) wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

 

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 47.000 € vereinnahmt werden.

 

Die Anliegergrundstückseigentümer werden in Kürze über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die Eigentümer (48) kommen Straßenausbaubeiträge von 250 € bis 8.500 € zu.

 

Die Straßenausbaubeiträge in Höhe von insgesamt 47.000 € werden voraussichtlich im Jahr 2012 vereinnahmt.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweiliger zu erwartender Straßenausbaubeiträge erfolgt in der 46. Kalenderwoche per direkte Anschreiben an die Eigentümer der Anliegergrundstücke dieser Verkehrsanlage.

 

Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.

 

 
 

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