Drucksache - DS/1875/VI  

 
 
Betreff: Erfolgreiche Bildung braucht solide Finanzbasis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBildung
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bildung Entscheidung
02.11.2010 
48. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Bildung PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Bildung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung der CDU-Fraktion – DS/1875/VI – abzulehnen.

 

Begründung:

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung am 02. November 2010 ausführlich beraten und abgelehnt.

Das Bezirksamt teilte dazu grundsätzlich mit, dass in nahezu jeder Sitzung der Bildungsstadträte mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung das Thema umfangreicherer Finanzmittel für die Bezirke für den Schulbereich auf der Tagesordnung stehe und somit permanent und verschiedentlich erfolgreich thematisiert werde. Das Bezirksamt weist auch darauf hin, dass sich die Höhe der Zuweisungen in einigen Bereichen der äußeren Angelegenheiten von Schule bereits jetzt nach den tatsächlichen Schülerzahlen bzw. Mengen eines Bezirks (z. B. Schüleressen) richtet.

Die Ausschussmitglieder sind im Ergebnis deshalb mehrheitlich der Meinung, dass der Antrag in dieser Form nicht notwendig ist.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung möglichst in Kooperation mit allen anderen 11 Bezirken dafür einzusetzen,

-    dass die Zuweisungen des Senats an die Bezirke im Schulbereich der Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben im Rahmen der zugewiesenen Pflichtaufgaben entspricht und

-    dass den Bezirken für die gemäß EU-Vorgaben vorgeschriebene Umrüstung der Ausstattung in den Sanitärbereichen eine einmalige Zuweisung in Höhe der anfallenden Kosten gewährt wird.

 

Abstimmungsergebnis:              6 / 1 / 3

 

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