Drucksache - DS/1818/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie im Zwischenbericht zur DS/1818/VI vom 04.11.2010 der BVV berichtet, hat sich das Bezirksamt (als einer von nur 2 Bezirken) im Sinne der Drucksache bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür eingesetzt, dass die Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Wahl zur Seniorenvertretung in ihrer Neufassung eine größere Flexibilität in der zeitlichen und örtlichen Durchführung der Wahl zulassen, die im Ergebnis eine möglichst zahlreiche Beteiligung der Lichtenberger Senioren/innen an der Wahl erleichtert. Insbesondere von einer dezentralen Durchführung der Wahl („Hingehen zu den Menschen“) erhofft sich das Bezirksamt einen Zugewinn an Wähler/innen.
Diese Initiative war erfolgreich! Die geforderten Änderungen in der Wahl einer Vorschlagsliste für das Bezirksamt wurden im Ersten Gesetz zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 20. Mai 2011 (Neufassung des §4 Abs. 2 Satz 3 und 4) berücksichtigt. Diese Änderung sieht die Durchführung der Wahl an mindestens 3 bis zu 5 verschiedenen Orten vor. Das Gesetz wird am 1. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht und tritt am 2. Juni 2011 in Kraft.
Die entsprechende Neufassung der Verwaltungsvorschrift folgt in den kommenden Wochen.
Damit liegt die rechtliche Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung der Wahl zur Seniorenvertretung 2011 vor. Das Bezirksamt hat in Kenntnis des zu erwartenden Gesetzgebungsprozesses bereits ein Konzept zur beabsichtigten Umsetzung erarbeitet. Dieses wurde durch das Bezirksamt am 16.03.2011 dem Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen und am 05.05.2011 der Seniorenvertretung Lichtenberg vorgestellt und wird der BVV in der Anlage zur Kenntnis gegeben. Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen, um der Durchführung größtmögliche Publizität zuteil werden zu lassen und die Wahl zur Seniorenvertretung Lichtenberg 2011 mit verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu begleiten.
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