Drucksache - DS/1771/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Eigentümer der bestehenden asiatischen Großhandelseinrichtung hat aktuell ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beauftragt. Das Büro bereitet derzeit den Vorhabenplan und den Antrag auf Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens gem. §12 Baugesetzbuch vor.
Hinsichtlich der derzeit entgegenstehenden übergeordneten planerischen Rahmenbedingungen (beispielsweise Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Zentren, Stadtentwicklungsplan Gewerbe, Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich) sind auf Grundlage des Vorhabenplans Klärungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen herbeizuführen. Erst dann ist absehbar, ob die grundsätzliche Zielrichtung aus den übergeordneten Planungsebenen entwickelt werden kann bzw. diese geändert werden.
Über den Antrag entscheidet der Bezirk nach Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Die Geschwindigkeit des Verfahrens hängt vom Vorhabenträger ab, auch wenn die Bearbeitung der hoheitlichen Aufgaben beim Bezirk verbleibt.
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