Drucksache - DS/1771/VI  

 
 
Betreff: ASIA-Center Lichtenberg
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt-Ablauf Wahlperiode
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
09.09.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Arbeit erledigt   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.10.2010 
50. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verkehr PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Eigentümer der bestehenden asiatischen Großhandelseinrichtung hat aktuell ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beauftragt. Das Büro bereitet derzeit den Vorhabenplan und den Antrag auf Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens gem. §12 Baugesetzbuch vor.

 

Hinsichtlich der derzeit entgegenstehenden übergeordneten planerischen Rahmenbedingungen (beispielsweise Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Zentren, Stadtentwicklungsplan Gewerbe, Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich) sind auf Grundlage des Vorhabenplans Klärungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen herbeizuführen. Erst dann ist absehbar, ob die grundsätzliche Zielrichtung aus den übergeordneten Planungsebenen entwickelt werden kann bzw. diese geändert werden.

 

Über den Antrag entscheidet der Bezirk nach Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg.

Die Geschwindigkeit des Verfahrens hängt vom Vorhabenträger ab, auch wenn die Bearbeitung der hoheitlichen Aufgaben beim Bezirk verbleibt.

 

1

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen