Drucksache - DS/1759/VI
Wie der BVV in einem Zwischenbericht
am 19.07.2010 mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt im Sinne des Ersuchens an die
Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales gewandt, auf die bestehende
Schlechterstellung des beschriebenen Personenkreises hingewiesen und eine
Lösung angeregt. In ihrem Antwortschreiben bedankt
sich die Senatorin für die erfolgten Hinweise und sagt zu, diese im Zuge einer
Weiterentwicklung des „berlinpass“ in „die weiteren
Überlegungen einfließen“ zu lassen. Möglich wäre hier insbesondere die
Definition fester Einkommensgrenzen als Kriterium für die Berechtigung für den
„berlinpass“ anstelle der bisherigen eng gefassten Bindung an einen
Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz. Das Schreiben der Senatorin ist in der Anlage beigefügt. |
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