Drucksache - DS/1748/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung stellt den Bezirken Mittel zur Verfügung, um ehrenamtlich
engagierte Bewohnerinnen und Bewohner bei der Aufwertung und Verbesserung der
öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft zu unterstützen. Damit sollen für das Gemeinwesen wichtige Einrichtungen im
Sinne einer sozialen Stadtentwicklung verbessert werden. Auf den Bezirk Lichtenberg entfallen
49.000 Euro. Die Bezirke können den Initiativen,
die z. B. bei der Renovierung von Räumen in Kindertagesstätten und Schulen,
Jugendfreizeitstätten, Sportflächen, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren,
Nachbarschaftsheimen, Schulstationen oder Selbsthilfekontaktstellen und
Grünflächen selbst Hand anlegen wollen, Sachmittel genehmigen. Die Drucksache 1267/VI vom 23.04.2009 der
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin wird bei Bescheiderteilung
und Abrechnung beachtet. Gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen
Infrastruktur in Eigenleistung z. B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder
Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und
Anlagen, wie Schulen einschließlich Horte, Kindertagesstätten,
Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen,
Sonstige soziale Einrichtungen, Sportanlagen, Grünanlagen und öffentliche oder
öffentliche zugängliche Straßen und Plätze. Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie
gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die
Vorhaben außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete
durchführen wollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller
seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen
Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der
Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist. Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Die
Bezirksämter entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens über die
Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vor Beginn der Arbeiten hat
deshalb die Entscheidung des Bezirksamtes vorzuliegen. Mit einer Pressemitteilung wurden Träger, Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Antragsstellung informiert. Die eingegangenen Anträge wurden an die Fachämter, an das Stadtteilmanagement, an die Beauftragten und an den Kita Eigenbetrieb zur Benennung von Rang- und Reihenfolge der Prioritäten verteilt. Dem Bezirksamt lagen insgesamt 80 Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 123.297,10 Euro vor. Berücksichtigt wurden 52 Anträge mit insgesamt 48.952,90 Euro. Die verbleibenden Mittel werden zur Auffüllung nicht vorhergesehener, geringer, Ausgaben der Antragsteller bei der Abrechnung der Mittel verwendet. |
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